Aktuelles

Am 5. Januar 2023 haben wir einen Bürgerantrag beim Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Jörg Schmitz (CDU), für ein „Böllerverbot“ in dem Naturschutzgebiet Rodderberg eingereicht, Gleichlautend haben wir die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner (Bündnis 90 / Die Grünen) sowie den Bürgermeister der Stadt Remagen, Björn Ingendahl (parteilos), informiert und um Unterstützung gebeten.
Hier unser Antrag

Foto: (c) Von Wolkenkratzer – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25061602:
Vogelperspektive auf den Vulkankrater des Naturschutzgebietes Rodderberg, das seit 1927 als besonders schützenswert festgelegt wurde.

Vogelperspektive auf den Vulkankrater des Naturschutzgebietes Rodderberg, das seit 1927 als besonders schützenswert festgelegt wurde.

Bürgerantrag vom 5. Januar 2023 gegen die „Silvester-Böllerei“ im Naturschutzgebiet Rodderberg

Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:

         Der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das Naturschutzgebiet Rodderberg in Zusammenwirken mit den Städten Bonn und Remagen gemeinschaftlich und dauerhaft ganzjährig als eine Verbotszone für pyrotechnisches Abbrennen – für z.B. Feuerwerk, Böllerschüsse und dergleichen – auszuweisen.

Begründung:

Auch der Jahresübergang 2022/23 hat in erschreckender Weise gezeigt,  dass offensichtlich eine Vielzahl von Personen das Naturschutzgebiet Rodderberg benutzt hat, um dort pyrotechnisches Feuerwerk abzubrennen und laute Böllerschüsse zu zünden. Die anliegenden Bilder, die in den sozialen Medien veröffentlicht wurden zeigen, in welchen große Mengen und  an wie vielen  verschiedenen Stellen mitten im Naturschutzgebiet der Abbrand erfolgte.

Eine solche Nutzung widerspricht in extremer Weise dem Naturschutzgedanken.

Hier mögen die Gemeinde Wachtberg und die Städte Bonn und Remagen in einer gemeinsamen Verfügung darauf hinwirken, dass baldmöglichst solche Exzesse im Naturschutzgebiet Rodderberg grundsätzlich und auf Dauer verboten werden. Die Gemeindeverwaltung soll diesem Bürgerantrag gemäß die Initiative ergreifen bzw. mögliche parallele Initiativen der beteiligten Städte Bonn und Remagen bzw. der Kreise Ahrweiler und Rhein-Sieg zielorientiert unterstützen.

Es darf als bekannt vorausgesetzt werden wie schädlich sich nächtliches Feuerwerk, begleitet durch unberechenbare, extrem lautstarke Böllerschüsse, auf die gesamte Tierwelt auswirkt. Nicht nur der enorme Lärm erschreckt Tiere extrem und versetzt sie nachhaltig in Stress, was insbesondere während der Winterruhe für einige Tierarten tödlich sein kann, sondern auch der konzentriert freigesetzte Feinstaub führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit von Mensch und Tier. Nicht zu vergessen sind die Rückstände der schädlichen Überreste abgebrannter Pyrotechnik, die nach dem Niedergang weit verbreitet und unkontrolliert jenseits von Wegen in der Natur niedergehen und dort zu  Schadstoffeintrag in den Boden führen. Ausgebrannte Raketenüberbleibsel hängen monatelang in Baumkronen und Buschwerk, Plastikteile überdauern Jahre.

Das Naturschutzgebiet Rodderberg genießt seit 1927 den Status eines Naturschutzgebietes. Seitdem wird das Areal beschützt und  in diesem Schutzgedanken seit fast einem Jahrhundert ökologisch-wissenschaftlich betreut. Der Rodderberg leistet einen anerkannten Beitrag zum Europäischen Naturerbe und ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.

Das Naturschutzgebiet Rodderberg ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) erfasst.

Tiere und Pflanzen können nur dann wirksam vor dem Aussterben geschützt und in ihrer Arterhaltung unterstützt werden, wenn ihre Lebensräume möglichst ungestört erhalten bleiben. Da der Schutz der Natur über politische Grenzen hinausgeht, hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, nämlich die auch für das Naturschutzgebiet Rodderberg verbindliche FFH-Richtlinie, in der Europäischen Union beschlossen. Die Vogelschutzrichtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume stammt bereits aus dem Jahr 1979. Die beiden Richtlinien stellen die erste einheitliche rechtliche Grundlage des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union dar. Dieses gilt es auch für den Rodderberg umzusetzen.

Diesem Gedanken läuft es völlig zuwider, wenn mitten in der Nacht Feuerwerk in dem Naturschutzgebiet gezündet wird.

Was eigentlich aus dem Naturschutzgedanken ein selbstverständliches „No-Go“ sein sollte, wird regelmäßig an Silvester hintergangen, was ein nochmaliger Verweis auf die anliegenden Bilder beweist.

Um dieses zukünftig und auf Dauer  auszuschließen, soll eine verbindliche Regelung im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen bzw. Gebietskörperschaften getroffen werden, solche Exzesse für die Zukunft unmöglich zu machen.

Ähnliche Schutzvereinbarungen bestehen auch schon für die Veranstaltung „Rhein-in-Flammen“, bei welcher der Rodderberg ebenfalls gesperrt bzw. nur eingeschränkt betretbar ist. Daran lässt sich aus unserer Sicht anknüpfen, um dem Gedanken des Naturschutzes auf dem Rodderberg  administrativ Nachdruck zu verleihen.

Dieser Antrag wird bereits jetzt gestellt, weil die Geschehnisse  auf und um den Rodderberg noch in aktueller Erinnerung sind, die Regelungen zum Rhein in Flammen demnächst wieder anstehen und damit genügend Zeit bleibt, die Abstimmung zwischen den Beteiligten zu einem stabilem Ergebnis zu führen.

Um Beratung und Zustimmung wird freundlich gebeten.