Auf dieser Seite stellen wir einige unserer Bürgeranträge ein, mit denen wir die Politik auf Themen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes hinweisen woll(t)en. Auch engagieren wir uns zu gesellschaftspolitisch wichtigen Themen. Der Klimawandel strahlt in alle Bereiche hinein.
Nach unseren Erfahrungen werden/wurden die meisten der Bürgeranträge leider ohne stichhaltige Begründung vom zuständigen Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wachtberg abgelehnt – was wir sehr bedauern. Das mag daran liegen (so mutmaßen wir) , dass die Rats- bzw. Ausschussmitglieder sich der Themen zu wenig angenommen haben. Vielleicht liegt es auch an anderen Gründen. Gleichwohl werden wir weiter mit Bürgeranträgen versuchen, den Fokus auf den Klimawandel und Maßnahmen für die Klimafolgenanpassung immer wieder konstruktiv aufzugreifen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit allen am Klimaschutz Interessierten.
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Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zur Umsetzung der von den Bürgern in der KlimaMap vorgetragenen Ideen und Vorschlägen zu entwickeln.
Begründung:
Im Jahr 2021 wurde die Bürgerschaft des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises aufgefordert, auf einer KlimaMap interaktiv Stellen und Orte einzutragen, wie dem Klimawandel durch Klimafolgeanpassungen entgegengewirkt werden kann; https://www.rhein-voreifel.klimamap.de
Es haben sich in Wachtberg über 80 Punkte ergeben, an denen von Bürgern klimaschutzrelevante Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Diese Bürgerbeteiligung liegt jetzt über 3 Jahre zurück, ohne, dass die Ideen erkennbar verwaltungsseits aufgegriffen wurden.
Nunmehr, nachdem auch das Klimafolgenanpassungskonzept vom Rat verabschiedet wurde, möge die Verwaltung beauftragt werden, die Ideen zu sichten und bevorzugt eine adäquate Umsetzungsstrategie und -reihenfolge festzulegen, die wenn möglich auch öffentlich einsehbar sein sollte.
Dabei ist selbstredend zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Eigentumsverhältnisse (z.B. privat) oder fremde Zuständigkeiten (z.B. Straßen.NRW) gibt. Gleichwohl gibt es genug Potential innerhalb der Bürger-Vorschläge auf gemeindeeigenen Liegenschaften oder an Gemeindestraßen, so dass die Aufgabe nach jahrelanger Pause angegangen werden kann. Möglicherweise sind einige der Maßnahmen sogar (kostengünstig) durch den Bauhof umsetzbar oder über ein Förderprogramm zu finanzieren.
Sollte kein entsprechendes Fachpersonal in der Verwaltung vorhanden sein, könnte diese Aufgabe auch von einem der beteiligten Ingenieurbüros durchgeführt werden.
Als Beispiel könnte eine Baumgruppe mit einem Heckenabschnitt (und einer Sitzbank) an der neuen Schranke am Berkumer Weg zwischen Gimmersdorf und Berkum gepflanzt werden, was gleichzeitig der Erkennbarkeit der „einsamen Schranke auf weiter Flur“ eine deutliche, zusätzliche Sicherheit geben würde – also eine mehrfache WIN-WIN-Situation.
Hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag mit der Bitte um weitere Veranlassung:
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg wolle beschließen, nach und nach an zentralen
Stellen in den Wachtberger Ortsteilen sog. Trinkwasserbrunnen zu errichten
und der Bevölkerung zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
I.
Die Folgen des sich abzeichnenden Klimawandels hin zu immer heißeren Sommermonaten sind auch in Wachtberg deutlich spürbar. Die erste Juliwoche 2023 war weltweit die mit den heißesten Temperaturen seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Unter Verweis auf die weiteren globalen Entwicklungstendenzen, die bei der Hitze von noch höheren Temperaturen im Sommer und auch längeren Dauern von Hitzeperioden ausgehen (Stichwort: Verlangsamung des Jet-Streams, Festsetzen von extremen Dauerhitzelagen von über 40°C) ist es erforderlich, im Zuge der Klimaanpassung in Wachtberg schützende und präventive Maßnahmen anzudenken.
Eine dieser Maßnahmen sind öffentliche Trinkwasserbrunnen, die an zentralen Stellen in den Wachtberger Ortsteilen errichtet werden können, um die fußläufige Bevölkerung im Bedarfsfall kostenlos mit Trinkwasser zu versorgen.
Diese Trinkwasserbrunnen (siehe Anlage) sind in den meisten Ausführungen hüfthohe Stelen an zentralen Stellen in Ortschaften oder auf Plätzen, die einen meist dünnen, bogenförmigen Trinkwasserstrahl generieren, so dass sich jeder eigenständig und praktisch berührungslos und unkompliziert mit notwendigem Trinkwasser versorgen kann.
Trinkwasser ist bei heißen Lagen das wichtigste Gut für Menschen, insbesondere für Senioren. Ein „zu wenig“ kann für Menschen zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Die überlebenswichtige Bedeutung kann durchaus mit dem Vorhalten von Defibrillatoren verglichen werden, die bereits im Rathaus und in Schulen vorgehalten werden. Trinkwasserbrunnen wären ein wichtiger Schritt, Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen.
Das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen ist eines der „einfachsten“ , direktesten und effektivsten (Teil-)Maßnahmen zur Klimaanpassung. Derartige Anlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen und mit technischer Zulassungsexpertise. Sie sind in zahlreichen Städten und Gemeinden bereits erfolgreich im Einsatz.
Angeregt wird, zunächst zwei Brunnen einer in Niederbachem (im Zuge des Umbaus des Henseler Hofs) und der andere in Gimmersdorf (im Zuge des Erweiterungsbaus des Gimmersdorfer Dorfsaals und der Dorfplatzerweiterung ) zu errichten. Beide Standorte sind der jeweilige Ortsmittelpunkt mit
schattigen Sitzplätzen, in Niederbachen befindet sich zudem die Miet-Fahrradstation direkt am Vorplatz Henseler Hof.
Sodann können mittelfristig oder bei baulichen Anlässen weitere Ortschaften Wachtberg mit Trinkwasserbrunnen ausgestattet werden.
II.
Nach der Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für die laufende Ratsperiode soll Wachtberg „Refill-Gemeinde“ als Zeichen der nachhaltigen Gastfreundschaft werden. Genau dazu würden als erste konkrete Maßnahmen diese Trinkwasserbrunnen in hervorragender Weise passen.
Lt. „Refill-Deutschland“ gibt es derzeit deutschlandweit 6.140 Refillstationen, In Wachtberg findet
sich bisher keine Station; recht unkompliziert und schnell könnten es 2 sein.
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Bürgerantrag nach § 24 der NRW-Gemeindeordnung
Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat der Gemeinde mögen beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat beauftragen die Verwaltung, den Fachbereich und das Sachgebiet des Natur- und Umweltschutzes in Wachtberg personell mit fachlich einschlägig ausgebildetem Personal auszustatten und die derzeitige Eingruppierung entsprechend der deutlich gewachsenen Bedarfe anzupassen.
Die Bewerberin/ der Bewerber sollte folgendes Ausbildungsprofil vorweisen:
Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie oder Natur- und Landschaftsschutz (Bachelor- oder Master-Studiengang) oder einen vergleichbaren Studienabschluss.
Begründung
Wachtberg hatte von 1991-2012 eine Umweltfachkraft (Diplom-Biologin) in Vollzeit. Ihre Aufgaben waren komplex und umfangreich: s. Anhang 1.
Nach Streichung der dieser Vollzeitstelle und langjähriger Vakanz wurden Umweltaufgaben ab 2021 jeweils in Teilzeit und nur für die Dauer einiger Monate zunächst von (NN), nachfolgend von (NN) in Teilzeit auf Sachbearbeiterebene bearbeitet.
Derzeit ist die Stelle nicht ausgeschrieben.
Umwelt- und Naturschutzfragen werden aktuell von verschiedenen Mitarbeitern der Verwaltung oder extern bearbeitet.
Die umfangreichen, in Anhang 1 aufgeführten Aufgaben stellen sich bis heute.
Sie gewinnen in der Klimakrise und angesichts anhaltenden Artenschwundes zunehmend an Bedeutung.
Neue Aufgaben sind hinzugekommen:
- Der Druck auf Umwelt und Natur durch Flächenverbrauch und -konkurrenz, Verkehr und intensive Landwirtschaft wächst anhaltend auch in Wachtberg.
Gleichzeitig stellt der Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft für Wachtberg einen wichtigen Standortfaktor dar („Wohnen in der Natur“, Tourismus) - Verbunden damit sind Sensibilität und Informationsbedarf großer Teile der Wachtberger Bevölkerung für Fragen von Umwelt-, Naturschutz und Nachhaltigkeit gewachsen.
- Der Klimawandel stellt die Gemeinde vor Herausforderungen (Starkregenereignisse/ Dürre), die neue Handlungsstrategien und die Kenntnis ökologischer Zusammenhänge voraussetzen
- Zunehmende Intensivierung (geschützter Anbau) und Ausweitung der Landwirtschaft führen zu Interessenkonflikten zwischen Bürgern, Naturschützern und Landwirten.
- Die Aufstellung eines Landschaftsplans für Wachtberg durch den Rhein-Sieg-Kreis ist weiterhin überfällig.
- Auch in Wachtberg sind Insekten- und Artenschwund deutlich sichtbar.
Die Gemeinde bekam im Januar 2018 den politischen Auftrag zur insektenfreundlichen Gestaltung und Pflege ihrer Flächen. - Verändertes gemeindliches Umweltmanagement erfordert verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu Umweltfragen, um die BürgerInnen zu informieren und „mitzunehmen“.
Zwischen diesen umfangreichen und komplexen Aufgaben im Umwelt- und Naturschutzbereich gibt es Überschneidungen und Korrelationen (z.B. Flächennutzung – Wasserhaushalt/ Artenschwund – Flächenmanagement).
Fundierte Kenntnisse über ökologische Zusammenhänge sind zwingend erforderlich (z.B. bei der Erstellung von Ausgleichskonzepten; Beurteilung von Flächennutzungsplänen, Öffentlichkeitsarbeit).
Nur eine naturwissenschaftlich ausgebildete, zentral für den Umwelt- und Naturschutzbereich zuständige Kraft kann diese Komplexität beurteilen, innerhalb der Verwaltung und nach außen kommunizieren und eine zielführende Bearbeitung koordinieren.
Nur eine im Umwelt- und Naturschutz qualifizierte Fachkraft kann Handlungsbedarfe erkennen, zielorientierte Maßnahmen einleiten und Wachtberg entsprechend seiner Agendaverpflichtungen (s.u.) voranbringen.
Nur im Rahmen einer eigens hierfür eingerichteten Stelle erhält die/der StelleninhaberIn den nötigen Zeitrahmen zur Bearbeitung des anspruchsvollen Aufgabenspektrums.
Eine qualifizierte Umwelt- und Naturschutzfachkraft kann der Gemeinde Ausgaben ersparen, die derzeit durch den Zukauf externer Kompetenz (z.B. in Form von Gutachten, Auftragsarbeiten im Umweltbereich) entstehen.
Sie kann Fördermaßnahmen eruieren und aufwändige Förderanträge ausarbeiten und kontinuierlich begleiten, die der Gemeinde die Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzprojekten ermöglichen.
Außerdem entlastet eine versierte Umweltfachkraft Verwaltungsmitarbeiter, die derzeit „nebenbei“ und fachfremd Umwelt- und Naturschutzthemen mitbearbeiten müssen.
Angemessene Gehaltseinstufung – größtmöglicher Stellenumfang
Gerade im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes ist die Nachfrage nach qualifiziertem Personal deutlich größer als der Markt es hergibt.
Deswegen muss potentiellen BewerberInnen ein angemessenes Gehalt und ein größtmöglicher Stellenumfang angeboten werden. Ansonsten ist eine monatelange Vakanz zu befürchten, gar leer auszugehen und so durch unbesetzte Stellen den Anschluss im Umweltbereich zu verpassen.
Eine Eingruppierung im oberen Bereich des (vergleichbaren) mittleren/gehobenen Dienstes ist dringend zu empfehlen.
Agenda-21-Verpflichtungen
Im Jahr 1998 hat der Rat der Gemeinde Wachtberg beschlossen, die zukünftige Entwicklung der Gemeinde nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu gestalten.
Er ist damit den Forderungen der Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro gefolgt.
Die dort verabschiedete „Agenda 21“ weist den Kommunen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales und Ökologie zu.
Im Jahr 2016 hat Wachtberg diese Verpflichtung erneuert und sich der „2015 – Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Rhein-Sieg-Kreises angeschlossen.
Eine durch attraktives Gehalt und ausreichenden Stellenumfang zu findende qualifizierte Umweltfachkraft kann die Gemeinde bei ihren umfangreichen Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz maßgeblich unterstützen.
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Bürgerantrag gem. der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat der Gemeinde mögen beschließen:
Der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Rat empfehlen dem Bürgermeister bzw. dem Verwaltungsrat, den gesamten Themenkomplex „Klimamanagement“ zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Organisationsstruktur der Gemeinde Wachtberg als fachressortübergreifende Stabsstelle einzurichten.
Begründung:
Der Klimaschutz und infolge dessen auch alle Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind zunehmend im Focus allen staatlichen (und privaten) Handelns. Die jüngsten dramatischen Ereignisse an der Ahr, jetzt in Bayern, in Baden-Württemberg und in Sachsen, sowie die Ereignisse in Wachtberg seit dem Jahr 2010 ff. sprechen eine überdeutliche Sprache.
Diesem muss in erhöhtem Masse Rechnung getragen werden, indem das Klimaschutzmanagement fachressortübergreifend auf Leitungsebene im Sinne einer Stabsstelle etabliert wird.
Derzeit rangiert das Thema als „sonstige Verwaltungsaufgaben“ an letzter Stelle – quasi nachrangig – unter den Mitarbeitern des Vorzimmers des Ratsbüros oder der persönlichen Zuarbeitsstelle für den Bürgermeister. Das wird weder dem Thema, noch der Sache, noch dem öffentlichen Interesse gerecht.
Der AUMK am 04.06.2024 hat gezeigt, wie unzuträglich – formal und in der Sache – die Stelle des Klimamanagements in dem hierarchischen System der Gemeinde Wachtberg derzeit eingeordnet ist. Obwohl die Kenntnis der Beendigung der Tätigkeit Wochen zurückliegen muss, ist dem Vernehmen nach bis heute noch keine Neuausschreibung der Stelle erfolgt. By the way: In wenigen Wochen ist dann weder die Funktion des Klimamanagements, noch die Stelle im Umweltbereich besetzt.
Die Aufgaben des Klimamanagements einer Gemeinde sind derart zentral, vielschichtig und komplex, dass es einer eindeutigen Heraushebung bedarf. Dem wird eine Stabsstellenfunktion in bevorzugtem Masse gerecht.
Insbesondere die Zusammenarbeit mit nationalen und (in spe) internationalen Geldgebern für Förderprojekte, das Innovationspotential neuer Technologien in Verbindung mit Forschungsaufträgen bei gemeindlichen Projekten und nicht zuletzt das Hineinwirken in nahezu alle Bereiche kommunalen Handelns „fordern“ geradezu eine adäquate Einordnung in hoher Verantwortungshierarchie.
Deswegen ist es gut begründet, dem Bürgermeister bzw. dem Verwaltungsrat diese wichtige Empfehlung anzuraten.
Trotz der formalen Organisationshoheit des Bürgermeisters für die Verwaltung wäre ein entsprechender politischer Beschluss ein deutliches Signal, dass der Klimaschutz von der Kommunalpolitik ernst genommen wird.
Mit Dank für eine baldmöglichste Vorlage an die politischen Gremien.
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Am 5. Januar 2023 haben wir einen Bürgerantrag beim Bürgermeister der Gemeinde Wachtberg, Jörg Schmitz (CDU), für ein „Böllerverbot“ in dem Naturschutzgebiet Rodderberg eingereicht, Gleichlautend haben wir die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner (Bündnis 90 / Die Grünen) sowie den Bürgermeister der Stadt Remagen, Björn Ingendahl (parteilos), informiert und um Unterstützung gebeten.
Am 09.02.2023 wurde unser Antrag im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wachtberg einstimmig nach dem Vorlagenvorschlag der Verwaltung befürwortet. Ein großer Erfolg unserer Bemühungen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.
Hier die Verwaltungsvorlage:
Aus der offiziellen Vorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 9.2.2023
TOP: Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg hier: Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Materialien im Naturschutzgebiet Rodderberg
Sachverhalt und Rechtslage: Am 07.01.2023 wurde der beiliegende Bürgerantrag (Anm,; der Parents for Future, Wachtberg) gemäß § 24 GO NRW in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg form- und fristgerecht eingereicht. Für das Abbrennen von Feuerwerk existieren in Deutschland bereits Einschränkungen, die durch das geltende Sprengstoffgesetz geregelt sind. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen pyrotechnische Gegenstände von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahme: Nach § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gesetzlich untersagt. Als Grundlage dient das Bundesnaturschutzgesetz (§44, Abs.1, 2.Satz. BNatSchG), bei der es sich lediglich um eine allgemeine Regelung handelt. Über regionale und detaillierte Maßnahmen entscheiden die Kommunen. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Naturschutzgebiet Rodderberg vom 13.01.2005 ist das Feuer entfachen verboten. Das Naturschutzgebiet Rodderberg ist aktuell nicht als Verbotszone ausgewiesen. Zukünftig wird der Landschaftsplan der Gemeinde Wachtberg die Ordnungsrechtliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg im Rhein-Sieg-Kreis ablösen. Die Gemeinde kann bei der Aufstellung des Landschaftsplanes im Rahmen des Beteiligungsverfahren darauf hinwirken, dass ein Feuerwerksverbot in den Landschaftsplan für Wachtberg aufgenommen wird. Sobald in Alfter der Landschaftsplan fertiggestellt ist, wird mit der Aufstellung in Wachtberg begonnen. Eine Umsetzung des Landschaftsplan ist zeitlich noch nicht absehbar. Seite 2 von 2 Bis zur endgültigen Umsetzung kann die Gemeinde Wachtberg eine Schutzzone gemäß §§ 23, 59 Abs. 2 BNatSchG und § 60 LNatSchG NRW ausweisen. Eine Kontrolle von Schutz-/Verbotszonen ist sehr personalintensiv und kann lückenlos nicht umgesetzt werden.
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, dass der zuständige Fachbereich 2 in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises prüfen möge, ob und unter welchen Voraussetzungen für Silvester 2023/2024 eine Ordnungsrechtliche Verordnung als Ausweisung einer Schutz- /Verbotszone für das Naturschutzgebiet Rodderberg erlassen werden kann. Im Anschluss soll das weitere Verfahren und mit der Bundesstadt Bonn und dem Kreis Ahrweiler abgestimmt werden. Darüber hinaus soll bei der Aufstellung des Landschaftsplans der Gemeinde Wachtberg auf die Aufnahme einer Feuerwerksverbotszone für das Naturschutzgebiet Rodderberg hingewirkt werden.
Die Vorlage wurde so beschlossen. Danke an alle Beteiligten.
Hier unser Antrag
Foto: (c) Von Wolkenkratzer – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25061602:
Bürgerantrag vom 5. Januar 2023 gegen die „Silvester-Böllerei“ im Naturschutzgebiet Rodderberg
Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, das Naturschutzgebiet Rodderberg in Zusammenwirken mit den Städten Bonn und Remagen gemeinschaftlich und dauerhaft ganzjährig als eine Verbotszone für pyrotechnisches Abbrennen – für z.B. Feuerwerk, Böllerschüsse und dergleichen – auszuweisen.
Begründung:
Auch der Jahresübergang 2022/23 hat in erschreckender Weise gezeigt, dass offensichtlich eine Vielzahl von Personen das Naturschutzgebiet Rodderberg benutzt hat, um dort pyrotechnisches Feuerwerk abzubrennen und laute Böllerschüsse zu zünden. Die anliegenden Bilder, die in den sozialen Medien veröffentlicht wurden zeigen, in welchen große Mengen und an wie vielen verschiedenen Stellen mitten im Naturschutzgebiet der Abbrand erfolgte.
Eine solche Nutzung widerspricht in extremer Weise dem Naturschutzgedanken.
Hier mögen die Gemeinde Wachtberg und die Städte Bonn und Remagen in einer gemeinsamen Verfügung darauf hinwirken, dass baldmöglichst solche Exzesse im Naturschutzgebiet Rodderberg grundsätzlich und auf Dauer verboten werden. Die Gemeindeverwaltung soll diesem Bürgerantrag gemäß die Initiative ergreifen bzw. mögliche parallele Initiativen der beteiligten Städte Bonn und Remagen bzw. der Kreise Ahrweiler und Rhein-Sieg zielorientiert unterstützen.
Es darf als bekannt vorausgesetzt werden wie schädlich sich nächtliches Feuerwerk, begleitet durch unberechenbare, extrem lautstarke Böllerschüsse, auf die gesamte Tierwelt auswirkt. Nicht nur der enorme Lärm erschreckt Tiere extrem und versetzt sie nachhaltig in Stress, was insbesondere während der Winterruhe für einige Tierarten tödlich sein kann, sondern auch der konzentriert freigesetzte Feinstaub führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit von Mensch und Tier. Nicht zu vergessen sind die Rückstände der schädlichen Überreste abgebrannter Pyrotechnik, die nach dem Niedergang weit verbreitet und unkontrolliert jenseits von Wegen in der Natur niedergehen und dort zu Schadstoffeintrag in den Boden führen. Ausgebrannte Raketenüberbleibsel hängen monatelang in Baumkronen und Buschwerk, Plastikteile überdauern Jahre.
Das Naturschutzgebiet Rodderberg genießt seit 1927 den Status eines Naturschutzgebietes. Seitdem wird das Areal beschützt und in diesem Schutzgedanken seit fast einem Jahrhundert ökologisch-wissenschaftlich betreut. Der Rodderberg leistet einen anerkannten Beitrag zum Europäischen Naturerbe und ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.
Das Naturschutzgebiet Rodderberg ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) erfasst.
Tiere und Pflanzen können nur dann wirksam vor dem Aussterben geschützt und in ihrer Arterhaltung unterstützt werden, wenn ihre Lebensräume möglichst ungestört erhalten bleiben. Da der Schutz der Natur über politische Grenzen hinausgeht, hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, nämlich die auch für das Naturschutzgebiet Rodderberg verbindliche FFH-Richtlinie, in der Europäischen Union beschlossen. Die Vogelschutzrichtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume stammt bereits aus dem Jahr 1979. Die beiden Richtlinien stellen die erste einheitliche rechtliche Grundlage des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union dar. Dieses gilt es auch für den Rodderberg umzusetzen.
Diesem Gedanken läuft es völlig zuwider, wenn mitten in der Nacht Feuerwerk in dem Naturschutzgebiet gezündet wird.
Was eigentlich aus dem Naturschutzgedanken ein selbstverständliches „No-Go“ sein sollte, wird regelmäßig an Silvester hintergangen, was ein nochmaliger Verweis auf die anliegenden Bilder beweist.
Um dieses zukünftig und auf Dauer auszuschließen, soll eine verbindliche Regelung im Einvernehmen mit den beteiligten Kommunen bzw. Gebietskörperschaften getroffen werden, solche Exzesse für die Zukunft unmöglich zu machen.
Ähnliche Schutzvereinbarungen bestehen auch schon für die Veranstaltung „Rhein-in-Flammen“, bei welcher der Rodderberg ebenfalls gesperrt bzw. nur eingeschränkt betretbar ist. Daran lässt sich aus unserer Sicht anknüpfen, um dem Gedanken des Naturschutzes auf dem Rodderberg administrativ Nachdruck zu verleihen.
Dieser Antrag wird bereits jetzt gestellt, weil die Geschehnisse auf und um den Rodderberg noch in aktueller Erinnerung sind, die Regelungen zum Rhein in Flammen demnächst wieder anstehen und damit genügend Zeit bleibt, die Abstimmung zwischen den Beteiligten zu einem stabilem Ergebnis zu führen.
(Unser) Erfolg, kurz vor Weihnachten 2023:
Kein Feuerwerk im Naturschutzgebiet auf dem Rodderberg
Wachtberg/Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Der Schutz von Lebensräumen und ihrer wildlebenden Tiere und Pflanzen hat in Naturschutzgebieten höchste Priorität.
Um eine langfristige gute Überlebenssituation für diese Arten und einzigartigen Lebensräume zu gewährleisten, gilt dies in besonderem Maße für solche Lebensraumtypen und Arten, die nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie der EU als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ ausgewiesen sind. In Wachtberg stehen der Rodderberg, in Bonn der Ennert, die Siegmündung und der Kottenforst als Naturschutzgebiete von europaweiter Bedeutung unter besonderem Schutz.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre und der bevorstehenden Silvesternacht 2023/2024 möchte die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit der Gemeinde Wachtberg und dem Rhein-Sieg-Kreis auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften in den Naturschutzgebieten hinweisen und Sie um Ihre Unterstützung bitten, denn: Das Abbrennen von Feuerwerk in Naturschutzgebieten ist verboten, auch wenn die Landschaftspläne kein explizites Verbot aussprechen.
In der FFH-Richtlinie sowie auch dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die das Abbrennen von Feuerwerk implizit verbieten.
- Jede absichtliche Störung besonders geschützter Tierarten ist verboten (Art. 12 b FFH-Richtlinie).
- Das Bundesnaturschutzgesetz führt weiter aus: „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“ (§ 23 II 1 BNatSchG).
- Außerdem verboten sind die mutwillige Beunruhigung, Verletzung und Tötung wildlebender Tiere sowie die Zerstörung oder Beeinträchtigung derer Lebensstätten. Auch die Entnahme wildlebender Pflanzen von ihrem Standort ohne vernünftigen Grund und die Verwüstung oder Niederschlagung ihrer Bestände ist verboten (§ 39 I BNatSchG). Selbiger Schutz wird den Individuen besonders geschützter Arten zuteil
(§ 44 BNatSchG). - Gemäß den Regelungen der Landschaftspläne ist es in Naturschutzgebieten außerdem verboten, Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf ihnen zu reiten. Auch die Entfachung und Unterhaltung von Feuer sowie das Hinterlassen von Abfallstoffen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die streng geahndet werden.
Beim Abbrennen von Feuerwerk werden Feuer entzündet und ganz automatisch Abfallstoffe und Gefahrenstoffe in die Umgebung und Landschaft abgegeben.
Ein nicht-ordnungswidriges Verbrennen von Feuerwerk ist somit bereits im Kern unmöglich. Nicht zuletzt haben vergangene Silvesternächte gezeigt, dass das Verlassen der Wege und das Hinterlassen von Müll gängige Begleiterscheinungen der Neujahrsnacht darstellen.
Wildlebende Tiere werden durch den Lärm und das Licht des Feuerwerks verschreckt, verängstigt und schlimmstenfalls sogar getötet. Durch das Betreten der Flächen werden wertvolle Pflanzenarten zerstört.
Der Schutz, der den Tieren und der Umwelt das ganze Jahr über zukommt, sollte auch während des Jahreswechsels aufrechterhalten werden.
Bitte helfen Sie mit, die wertvollen Lebensräume für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten zu schützen!
Bleiben Sie auf den Wegen, verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk in Naturschutzgebieten und hinterlassen Sie keinen Müll!
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Bürgerantrag vom 26.9.2022 gem. der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Beleuchtungselemente im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund
• der Lichtverschmutzung,
• der Insektenfreundlichkeit,
• des Energieeinsparpotentials und
• der tatsächlichen Notwendigkeit vorhandener Beleuchtungen
zu untersuchen und einen Optimierungsbericht vorzulegen. Dabei sollen auch Empfehlungen enthalten sein, die sich an private Nutzer richten könnten, wie z.B. bei Sportplätzen, Flutlichtanlagen, Anstrahlen sakraler Bauwerke, anstehenden Weihnachtsbeleuchtungen auch bei Privathäusern und dergleichen einsparende oder dämpfende Maßnahmen umgesetzt werden könnten.
Begründung:
Die derzeitige angespannte Lage am Energiemarkt hat eine öffentliche Diskussion zum Thema öffentlicher und privater Beleuchtung und möglicher Einsparungspotentiale in Gang gesetzt. Dieses Thema ergänzt das seit langem schon virulente Thema der zunehmenden Lichtverschmutzung auch in Wachtberg.
So ist es nach unserer Auffassung nunmehr endlich an der Zeit, in einer Studie die im Antrag angegebenen Punkte grundlegend anzugehen, sie gutachtlich zu durchdringen und zu eindeutigen Empfehlungen zu kommen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse auch das eigene Handeln der Gemeinde fixieren, die als „gutes Beispiel“ konsequent vorangehen möge.
Nach uns vorliegenden Informationen haben sich bereits zahlreiche Bürger:innen besorgt an die Verwaltung gewandt, und das Thema der Lichtverschmutzung angesprochen, ohne jedoch im weiteren Verlauf eine Änderung der traditionellen Beleuchtungsbestückung im öffentlichen Raum feststellen zu können.
So sind im Zuge des Vorplatzes Henseler Hof in Niederbachem grelle Punktleuchten zum Einsatz gekommen, die kaum die Kriterien der Insektenfreundlichkeit erfüllen dürften.
Dieselben Leuchten kommen jetzt an der Mehlemer Strasse wieder zum Einsatz, und sind – überspitzt formuliert – geeignet, sogar die Totenruhe des Friedhofs durch grelle Nachtillumination zu stören .
So leuchten – um ein weiteres Beispiel zu nennen – doppelte Flutlichtstrahler Büsche und Bäume im ansonsten dunklen Außenbereich der Apfelroute (Alte Höhle) in Kürrighoven auch nachts hell aus; und das an einer Station, die Natur und Lebensräume zeigen soll.
Vandalismusschutz und Verkehrssicherheit sind Aspekte, die von der verantwortlichen Kommune berücksichtigt werden müssen. Lichtverschmutzung, Umwelt- und Artenschutz müssen jedoch heutzutage bei Planungen gleichermaßen beachtet und umgesetzt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass Frau Daniela Roth seinerzeit einen wegweisenden Beitrag zu Thema Lichtverschmutzung im Amtsblatt WirWachtberger verfasst hatte: https://www.wachtberg.de/cms127/s/a/mg/a/2021-03-31_lichtverschmutzung_earth_hour.shtml
Leider scheint diese Auffassung nicht bei den gemeindeeigenen Baumaßnahmen zugrunde gelegt worden zu sein.
Da gleichwohl die notwendigen Kenntnisse vorliegen, könnte ein gemeindliches Gutachten hier in einen richtungsweisenden Optimierungsbericht einmünden, der zu sinnvollen und angemessenen Konsequenzen im Sinne des Bürgerantrags führen dürfte.
Zur weiterführenden Erläuterung dürfen wir auf den folgenden Beitrag und die darin angesprochenen pdf-Dateien verweisen:
https://www.paten-der-nacht.de/strassenbeleuchtung/
Ein gutes, darin aufgeführtes Beispiel ist, dass die Kommunen „die Planung der öffentlichen Straßenbeleuchtung von natur-/umweltschutzorientierten Lichtplanern erstellen lassen sollten und nicht von einem Energieversorger“. Weiter ist abzuwägen, wie es um Fragen der Beleuchtungspflicht öffentlicher Flächen für Kommunen steht (Skriptlink „Kommunale Beleuchtungspflicht für öffentliche Verkehrsflächen?“).
Aber auch schon vor einem abschließenden Gutachten können Beleuchtungen im Gemeindeberitt abgeschaltet, gedimmt oder geändert werden, wenn ihr negativer Einfluss auf die Fauna und den Energiehaushalt offensichtlich ist. Hierzu im Anhang einige erläuternde Abbildungen.
Mit diesem Bürgerantrag sollten auch Empfehlungen aufgenommen werden, wie privaten Haushalten und Verbrauchern, sowie auch Kirchen empfohlen werden könnte, dem Thema Lichtverschmutzung und Energieeinsparung offen gegenüber zu stehen. Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit sind manche verleitet, möglicherweise übermäßig und die ganze Nacht hindurch zusätzliche Außenlichter zu installieren, was vielleicht auch minimaler und sparsamer erfolgen könnte. Auch ein Verzicht kann eine sinnvolle Alternative sein.
In der aktuellen Situation wäre es vorbildhaft, wenn die Gemeinde mit gutem Beispiel und empfehlenden Anregungen für die Bürger:innen vorangehen würde, Lichtverschmutzung zu vermeiden und möglichst energieeinsparend zu handeln.
Um Beratung und Zustimmung wird freundlich gebeten.
Am Beispiel der „Mehlemer Strasse“, der „Alte Höhle“ und des Vorplatzes „Henseler Hof“ wird die Problematik von Lichtverschmutzung, von illuminarer Übertreibung und letztlich auch von Energieverschwendung deutlich:
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Bürgerantrag 11. 8. 2022 gem. der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss mögen beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Ökologischer Landbau in Wachtberg“ durchzuführen. Darin sollten – als Anregung – Referenten der Landwirtschaftskammer NRW, Vertreter von anerkannten Naturschutzverbänden und bspw. ein Landwirt/eine Landwirtin eingeladen werden, der/die bereits erfolgreich auf ökologischen Landbau umgestellt hat und der/die seine/ihre Erfahrungen vermitteln könnte.
Begründung:
Die konventionelle Landwirtschaft stößt in ihrer herkömmlichen, traditionellen Anbau- und Bewirtschaftungsmethode zunehmend auf öffentliche Kritik, was beispielsweise Überdüngung, Pestizid- und Herbizid-Einsatz, Eutrophierung von stehenden und Fließgewässern, Massentierhaltung an der Grenze des Tierschutzes, Monokultur, Folienvertunnelung mit zunehmender Plastikvermüllung der Landschaft und der Gewässer bis hin zum Schadstoffeintrag in die Meere usw. angeht.
Angesichts der gewaltigen klimatischen und gesellschaftlichen Umstellungen die auf die zukünftigen Generationen zukommen – die Sommermonate der letzten Jahre waren die heißesten und wasserkritischsten seit der Wetteraufzeichnungen -, erscheint es dringend notwendig, dass dieses Thema schnellstmöglich und ernsthaft angegangen werden muss.
Ähnlich der weitestgehenden Akzeptanz in der Automobilindustrie weg vom „Verbrenner“ hin zur „Elektromobilität“ und zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs muss auch die Landwirtschaft dringend eine Konversion bzw. eine Umstellung hin zur Zukunft erfahren.
Es geht ausdrücklich nicht darum, Einzelne an den Pranger zu stellen sondern darum, das informelle Umfeld zu bereiten, wie eine Umstellung auf eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft möglich ist.
Dieses kann sehr gut in einer einführenden, öffentlichen Veranstaltung geschehen, in der fachkompetente Referent*innen das Thema unter den verschiedenen Aspekten (auch dem der Finanzierung und Förderung) behandeln. Optimal wäre es, wenn sich daraus später Einzelgespräche mit umstellungsbereiten Landwirten ergeben würden.
Da es seitens des Landes NRW auch Fördermittel zur Umstellung vom konventionellen zum ökologischen Landbau gibt, könnte daraus auch für Wachtberg eine interessante, zukunftsweisende und vielleicht sogar flächendeckende Perspektive für eine nachhaltige ökologische Landwirtschaft erwachsen.
Da in Zeiten des bereits angekommenen Klimawandels und der aktuellen gesamtpolitischen Lage ein sehr großes Allgemeininteresse an diesem Thema bestehen dürfte, sollte die – möglichst zeitnahe – Veranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. Gerade die Bürgerinnen und Bürger nehmen als Endkonsumenten durch ihr Kaufverhalten großen Einfluss darauf, welche Lebensmittel bevorzugt gekauft werden.
Die mögliche Auffassung, wenn ein Landwirt interessiert sei, könne er sich selbst darum kümmern, wäre daher aus übergeordneter Sichtweise zu kurz gesprungen. Im Gegenteil: Das übergroße Interesse auch der Allgemeinheit und die zunehmende Problematik konventioneller Landwirtschaft mit den eingangs erwähnten nicht unumstrittenen Themenfeldern, begründet aus sich heraus schon ein positives Votum für diesen Bürgerantrag.
Um Beratung und Zustimmung wird freundlich gebeten.
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Bürgerantrag vom 18.8.2021 gem. der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:
In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, bis 2035 die Klimaneutralität Wachtbergs anzustreben, sind Photovoltaikanlagen eine der sinnvollsten Möglichkeiten. Hierzu wird angeregt, mit der seit langem bestehenden Energiegenossenschaft „Bürgerenergie Rhein Sieg e.G.“ Kontakt aufzunehmen und das Thema einer möglichen Zusammenarbeit in Hinblick auf Bürgerbeteiligung als Tagesordnungspunkt in den entsprechenden Gremien aufzunehmen. Dabei soll es zunächst um erste, grundlegende Informationen in öffentlicher Sitzung gehen.
Begründung:
Der Klimawandel ist unstrittig angekommen. Die zweifellos klimabedingten Starkregenereignisse in Wachtberg (2010, 2013 und 2016) und aktuell erneut im Ahrtal und in benachbarten Gemeinden im Rhein Sieg Kreis haben bewiesen, dass es ernst ist.
Um der politischen Verantwortung nachzukommen, ist nach unserer Auffassung konsequentes und proaktives Handeln unerlässlich. Die aktuellen Berichte des Weltklimarates sind eindeutig.
Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und Energieeffizienz sind auch in unserer Region eine echte Alternative. Schon 2008 hat der Rhein-Sieg-Kreis durch seine Studie „Energie-Region Rhein-Sieg“ festgestellt, dass der Energiebedarf im Rhein-Sieg-Kreis durch die regenerativen Energien zu mehr als 100% durch erneuerbare Energien gedeckt werden könnte – zumindest rechnerisch.
Eine konkrete Möglichkeit, dieses flächendeckend – gerne auch in Verbindung mit anderen Maßnahmen, wie Windenergie – umzusetzen, sind Photovoltaikanlagen. Klassischerweise werden dazu Dachflächen genutzt, aber auch zunehmend sind Agrophotovoltaikanlagen über Freiflächen, landwirtschaftlich genutzten Arealen und Parkplätzen installierbar. Genossenschaftlich interessant wird es bei Flächen ab ca. 700 m², bei denen optimalerweise die gewonnene Energie direkt dem Gebäude zugutekommt und die darüber hinausgehende Solarenergie dann in das Netz eingespeist wird.
Photovoltaik ist das Thema geworden, dass alle Bürger, die an einer solchen genossenschaftlichen Idee interessiert sind, angeht: Eigentümer von größeren Gebäuden, Gewerbeanlagen, landwirtschaftliche Liegenschaften und selbstredend auch die Kommune selbst.
Eine im Rhein Sieg Kreis seit vielen Jahren aktive Genossenschaft ist die „Bürgerenergie Rhein Sieg e.G.“ in Siegburg.
„Die BürgerEnergie Rhein-Sieg eG hat es sich zum Ziel gesetzt, den Bürgerinnen und Bürgern der Region über eine Beteiligung an der Energiegenossenschaft die Möglichkeit zu bieten, sich aktiv für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung einzusetzen. Die Mitglieder der Genossenschaft können sich in der lokalen und regionalen Energiezukunft engagieren, mitbestimmen und mitgestalten. Dieses bürgerschaftliche Engagement leistet einen direkten Beitrag zum Klimaschutz und zu einer Energiezukunft zum Nutzen nachkommender Generationen, zur wirtschaftlichen Förderung der Region und ihrer Menschen.“ (Zitat aus der Internetseite be-rhein-sieg.de )
Dass die erneuerbare Energieerzeugung ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, zeigt die nachfolgende Graphik. Deswegen ist es besonders zielführend, wenn das Thema in einem öffentlichen TOP über politische Gremien mit (Zuhör-)Beteiligung der Bürgerschaft öffentlich aufgegriffen wird.
Die Genossenschaft steht nicht nur privaten Investoren, sondern auch den Gemeinden zur Verfügung. Dieses kann in zwei Schritten geschehen: Die Gemeinde kann (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde) Mitglied der Genossenschaft werden, aber auch „nur“ Projekte über sie abwickeln.
Der Vorstand der Bürgerenergie Rhein Sieg e.G. ist bereit, die genossenschaftliche Idee den politischen Gremien und den interessierten Bürger*innen in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen, Beispiele anzuführen und das grundsätzlich Positive und Innovative einer solchen Beteiligungskonstellation für eine Gemeinde, wie Wachtberg, und für ihre Bürger*innen zu erläutern.
Sollte der Rat sich nach einer Informationsveranstaltung dazu entscheiden, aktiv für (seine) größere Liegenschaften massiv in die Photovoltaik einzusteigen, dürfte das auch ein positives Signal für andere Hauseigentümer sein, eigenständig auf Photovoltaik umzusteigen.
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Bürgerantrag vom 6.7.2021 gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, unverzüglich Vorgaben zur „Klimaneutralität bis 2035“ zu erarbeiten; dabei sollten zivilgesellschaftliche Aspekte und die Bevölkerung Wachtbergs in geeigneter Weise mit einbezogen werden, weil das Umsetzen der Klimaneutralität mit deutlich höheren Erfolgsaussichten besser im Dialog und im Konsens mit den Bürger*innen Wachtbergs gelingen dürfte.
Begründung:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zum Klimaschutzgesetz des Bundes stellten sich die obersten Richter hinter die Forderung der Klimaschutzbewegung, dass (bezogen auf den Bund) nicht nur das Klima bis 2030 geregelt werden muss, sondern zeitlich darüber hinaus fordert es klar definierte und bezifferbare Schritte zum Klimaschutz bis zum Jahr 2050.
Auch hier für Wachtberg ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen der CDU und den Bündnis 90/Die Grünen die Klimaneutralität als das wichtigste Ziel bis zum Jahr 2035 festgelegt. Nach dieser Absichtserklärung zwischen den Koalitionsfraktionen muss dieser Beschluss mit konkreten Fakten und Meilensteinterminen hinterlegt werden, wenn das Ziel erreicht werden soll.
Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass bisher nichts für die Bürger*innen Erkennbares in dieser Hinsicht initiiert worden ist. Im Gegenteil: Es wurden alle Bürgeranträge, die von den Parents for Future zum Thema Klimaschutz eingereicht wurden, abgelehnt. Unverständlich bleibt dabei, dass sogar die eigene Koalitionsvereinbarung , die den Anträgen wortwörtlich als Begründung beigefügt wurde, damit ebenfalls abgelehnt wurde. Dieser befremdliche Widerspruch ist bisher unaufgeklärt.
Der eindringliche Wunsch der Zivilgesellschaft, das Thema des Klimaschutzes nun endlich im Rat der Gemeinde Wachtberg ernst zu nehmen, wird mit diesem Antrag erneut eingebracht.
Im Vorfeld dieses Antrages wurden u.a. allen Ratsfraktionen und der Verwaltungsspitze die Einrichtung einer Klima-TaskForce (oder vergleichbar ein „Runder Tisch Klimaneutralität 2035“) vorgeschlagen, an der neben den Mandatsträgern auch die zivilgesellschaftliche Seite beteiligt sein sollte. Leider blieb dieses Angebot – auch nach einer erneuten freundlichen Erinnerung – ohne jegliche Reaktion.
Dadurch wird in der Öffentlichkeit erneut der Eindruck bestätigt, dass der Rat sich bei Vorschlägen aus der Bürgerschaft zunehmend insultiert fühlt.
Es wäre folgenschwer, wenn sich weiterhin bestätigen würde, dass ein zivilgesellschaftliches Zusammenwirken zwischen Politik und Bürgern bei solch weitreichenden Themen, wie dem Klimaschutz, weder beim Rat, noch in der Verwaltung gewollt ist. Gleichwohl soll mit diesem Antrag der Gedanke eines „Runden Tisches Klimaneutralität 2035“ erneut bekräftigt werden. In unseren von den Ratsfraktionen und der Verwaltungsspitze unbeantwortet gebliebenen Dialogangeboten hatten wir den Begriff der „Klima-TaskForce“ eingeführt.
Zahlreiche Gemeinden und Städte ringsum haben schon lange die „Zeichen der Zeit“ erkannt und arbeiten erfolgreich mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und den Bürgern zusammen. Diese Gemeinden sind auf einem konstruktiven Weg hin zu konkreten Antworten.
An dieser Stelle wird – beispielsweise – auf die Stadt Bonn verwiesen, die unter bonnimwandel.de zeigt, wie sich Politik und die Bürgerschaft in vielfältiger Weise symbiotisch und erfolgreich miteinander vernetzt haben, um darauf aufbauend ein Klimaneutralitätsprozess zu entwickeln. Dieses könnte ein prinzipieller Denkansatz auch für Wachtberg sein.
Mit dem Bonner Stadtrat – um bei dem Beispiel unserer benachbarten Stadt zu bleiben – und der gesamten dortigen Verwaltung arbeiten weit über 60 zivilgesellschaftliche Vereinigungen, Initiativen und Interessensvertretungen seit Monaten konstruktiv zusammen, um das Ziel der Klimaneutralität gemeinsam zu erreichen.
Aus unserer Sicht ist die Zeit mehr als reif, dass Wachtberg einen ähnlich konstruktiven Weg beginnt.
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Bürgerantrag vom 24.2.2021 gem. § 6 der Hauptsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir gemeinsam einen Bürgerantrag nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg mit folgendem Inhalt:
In Umsetzung des geltenden Beschlusses, den „Berkumer Weg“
künftig als (reine) Fahrradstrasse zu nutzen, regen wir an,
1. diese Strecke ganz oder abschnittsweise mit vorzugsweise beidseitigen Baumpflanzungen zu einer Allee auszubauen, ohne dass es bei der Umsetzung deswegen zu wesentlichen zeitlichen Verzögerungen kommen soll
2. alternativ oder ergänzend zu 1. eine andere freie (Fahrradweg-)Strecke zu identifizieren, in deren Verlauf Bäume alleegleich gepflanzt werden können, so dass sie bevorzugt durch das Land gefördert werden könnten.
Begründung:
Nach geltender Beschlusslage soll der Berkumer Weg auf seiner freien Strecke zwischen Gimmersdorf und Berkum als reine Fahrradstrasse ausgebaut werden.
Im Zuge der Umwidmung und des Aus- bzw. Rückbaus zu einer Fahrradstrasse bietet es sich an, den schnurgeraden Straßenverlauf zu einer typischen Baumallee auszugestalten, bevorzugt dadurch, dass die Gemeinde Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen sollte, die genau diese Alleen-Neugestaltungen fördern. Informationen hierzu finden sich auf der folgenden Landeshomepage:
https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/foerderprogramme/alleen/
Wir gehen zunächst davon aus, dass der Weg hierfür breit genug ist, da seit Jahren Linienbusse im Begegnungsverkehr die Strecke nutzen und Fahrräder/Fußgänger eine wesentlich schmalere Bedarfsbreite als Linienbussen haben. Möglicherweise ist auch nur eine Teilstrecke des Berkumer Wegs für den Ausbau als Allee im Sinne der nachfolgend aufgeführten Richtlinien geeignet.
Nach unseren Vorstellungen wäre es noch optimaler, wenn zwischen den auf Abstand gepflanzten Bäumen abschnittsweise Hecken gepflanzt werden, was nicht nur ökologisch hervorragend wäre, sondern auch dem Windschutz und dem Schattenspenden dienen würde. Wenn auf halber Strecke zudem noch eine Ruhe- und Verweilbank mit Aussicht über unsere schöne, weitläufige Landschaft eingebunden werden könnte, würden wir das sehr begrüßen.
Sollte dieses nach intensiven Bemühungen nicht möglich sein, oder die üblichen Planungen des Rückbaus zur Fahrradstrasse mehr als nur unwesentlich verzögert werden, sollte in Wachtberg – wie in Punkt 2. erwähnt – eine Alternative gefunden werden, um möglichst Fahrradwege zu Schatten spendenden Alleen auszubauen.
Wir möchten an dieser Stelle als bekannt voraussetzen, welchen enormen Wert Bäume haben: Für das Klima, für die Sauerstoffproduktion, für den Natur- und Artenschutz, für den Wasserhaushalt, als Schattenspender und als Windschutz. Gerade letzteres käme der Nutzung von Fahrradwegen sehr zugute.
Zur Schaffung von Alleen gibt es Fördermittel des Landes, die in Anspruch genommen werden sollten. Die Fördervoraussetzungen sind in den nachfolgenden Richtlinien zu entnehmen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=12192&val=12192&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
Es wurde im Vorfeld eruiert, dass derzeit ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Es bestünden auch keine Bedenken, mehrere Anträge pro Gemeinde zu stellen
Es wäre zweifellos ein Generationenprojekt, das auch bei der Bevölkerung sehr gut ankommen dürfte; es ist die Verbindung von moderner, klimaneutraler Mobilität, flankiert mit aktivem Natur- und Klimaschutz – eine sympathischere, richtungsweisendere Symbiose ist kaum vorstellbar.
Noch als Hinweis: Wenn der Berkumer Weg nicht als Alleeausbau in Frage käme, sollten wenigstens ein- oder wechselseitig Bäume und Hecken entlang der Wegstrecke mit eingeplant werden.
Uns ist bekannt, dass die eigentlichen Baumaßnahmen am Berkumer Weg erst mit
der Umlegung der Buslinie 856 umgesetzt werden können; aber gerade dieser
Vorlauf ist gut, um entsprechende Planungen in Gang zu setzen und die Fördermittel
zu beantragen.
Im Vorfeld dieses Bürgerantrags haben wir ausschließlich Zustimmung zu diesem Projekt erfahren, bis hin zu konkreter Bereitschaft, im Zuge von Patenschaften den einen oder anderen Baum dazu zu spenden.
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung.
Um Zustimmung und weitere Veranlassung wird freundlich gebeten.
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Bürgerantrag vom 14.2.2021 gem. § 6 der Hauptsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg folgenden Bürgerantrag:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung (bevorzugt über ein einschlägig qualifiziertes Ingenieurbüro) die in Wachtberg bestehenden Bebauungspläne in Hinsicht auf Arten-, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz überprüft und vorschlägt, sie – soweit es möglich bzw. erforderlich ist – anzupassen.
Begründung:
In Wachtberg gibt es zahlreiche Bebauungspläne (B-Pläne), die aus sehr unterschiedlichen Epochen der Gemeindegeschichte stammen. Viele sind schon einige Jahrzehnte alt und praktisch unverändert und entsprechen in ihren Vorgaben nicht mehr den heutigen Anforderungen und Sichtweisen. Sie haben zwar in ihren Bestimmungen Bestandsschutz und weiterhin volle Rechtskraft, gleichwohl sind die allgemeinen Anforderungen an den heutigen Stand der Technik und die heutigen Erkenntnisse andere als zur damaligen Beschlussfassung. Vor allem die Erfordernisse an den Arten-, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sind darin praktisch nirgends enthalten, was aus unserer Sicht unabdingbar nachzuarbeiten ist.
Grundsätzliches Ziel des Antrags ist es, eine erste Durchsicht exemplarischer B-Pläne vorzunehmen, inwieweit die Belange der vorgenannten Anforderungen im Zuge einer B-Planänderung eingearbeitet werden sollten, um gerade in Hinsicht auf den Klimawandel zukünftige (Bau)maßnahmen in dem betreffenden Baugebiet zukunftsfest ausgerichtet zu sehen.
Dabei soll der Bestandsschutz nicht aufgehoben werden; d.h. kein Eigentümer soll dabei Sorge haben müssen, dass sein Gebäude selbst zu jetzigen Zeitpunkt geändert werden müsste. Wohl müssten bei wesentlichen Änderungen am Gebäude oder Grundstück die dann neuen Regelungen greifen – was aber auch normal und Stand der Dinge ist.
Bei der Überprüfung sollten insbesondere umwelt- und klimatologische Schwachstellen identifiziert werden, wie beispielsweise der Einfluss möglicher Starkregenereignisse oder Bestimmungen der Ausbildung nicht überbauter Grundstücksflächen, Überlegungen zu Arten der Einfriedungen mit z.B. Lebendhecken, Begrünungsgebot von Carports , Fragen zur Photovoltaik oder Regenwasserrückhaltung durch Zisternen und dergleichen. An Möglichkeiten gibt es viele; Vorgenanntes sind nur Stichworte.
Diese würden sodann in einen zukunftsfesten Anpassungsvorschlag münden, der dem Stand der Technik im Jahr 2021 entspricht und schwerpunktmäßig auf Umwelt-, Natur-, Arten- und Klimaschutz ausgelegt ist.
Aus Kostengründen sollten zunächst einige wenige B-Pläne exemplarisch beauftragt werden, um mit diesem Anpassungssystem Erfahrungen zu sammeln. Wir regen hierzu drei bspw. zu unterschiedlichen Zeiten erlassene Bebauungspläne an; im weiteren Verfahren können dann Zug um Zug die übrigen B-Pläne dieser Prüfung unterzogen werden. Großflächige und ältere B-Pläne sollten dabei bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Beauftragung eines im Umwelt- und Klimaschutz nachweislich und einschlägig qualifizierten Ingenieurbüros würde die Verwaltung entlasten und sicherstellen, dass die überarbeiteten Pläne mit einem ausführlichen Erläuterungsbericht ein zukunftsweisendes Element in der kommunalpolitischen Arbeit der nächsten Jahre sein würden.
Wir fühlen uns durch die Koalitionsvereinbarung 2020/2025 für diesen Antrag ermuntert:
„ Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen,
um das Leben für alle noch besser zu machen.
Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen
des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet,
dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.
Wir können heute nicht auf alle Fragen der Zukunft eine Antwort haben, aber wir
werden diesen Weg mit Mut, Zuversicht, vielen Ideen und großer Entschlossenheit
gemeinsam mit den Menschen gehen.“
Um Zustimmung wird freundlich gebeten.
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Bürgerantrag vom 13.2.2021 gem. § 6 der Hauptsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg folgenden Bürgerantrag:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung
zum alsbaldigen Zeitpunkt eine verbindliche:
„Satzung zur Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und
Oberfläche der unbebauten Flächen“
erstellt.
Begründung:
In Wachtberg nehmen die sog. „Schottergärten“ einen immer größeren Raum ein. Nicht nur in Gebieten bestehender Bebauungspläne, sondern auch in Baulücken oder bei Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB bebaut werden, entstehen solche widernatürlichen Flächenbearbeitungen.
Sehr oft werden auch bei Eigentümerwechsel oder bei Erbfolgen nicht überbaute Grundstücksflächen durch Schotter- oder Kiesschüttungen, sowie durch Beton- bzw. Steinplatten versiegelt und der Natur de facto entzogen. Zunehmend werden im Bestand vorhandene Hecken entfernt und durch Plastikzäune oder Steingabionen ersetzt.
Die darüber hinaus verursachten negativen Auswirkungen auf das Mikroklima und die zusätzlichen Probleme der Wasserabführung bei Starkregenereignissen sind hinreichend bekannt.
Nach den eindeutigen Vorgaben der Landesbauordnung 2018 sind solche Eingriffe in die Natur nicht zulässig.
Der genaue Gesetzestext des § 8 (1) BauO NW lautet:
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen
der bebauten Grundstücke sind
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen…
Die Erfahrungen ringsum und die Lebenswirklichkeit in vielen Wachtberger Straßen haben gezeigt, dass hier in der Umsetzung in Wachtberg ein großes Defizit besteht.
Um sicherzustellen, dass in Wachtberg auch unterhalb der Schwelle, bei der Bauanträge oder Bauanzeigen einzureichen sind, Gärten dergestalt „umgestaltet“ werden, ist es nicht nur geboten, sondern auch dringend erforderlich, eine allgemeingültige Regelung in Form einer Ortssatzung zu beschließen, die diese Art des Entzugs der natürlichen Gegebenheiten nicht überbauter Grundstücksflächen hin zu versteinerten bzw. verschotterten oder gar versiegelten Flächen untersagt.
Die Ermächtigung zum Erlass ist in § 89 Abs.1 Nr. 5 BauO NW gegeben, worin es heißt.
Die Gemeinde können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über
(…) die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter und der unbebauten Flächen der
bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedun-
gen; dabei kann bestimmt werden, dass Vorgärten nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen
benutzt werden dürfen
Damit ist der Gemeinde ein durchaus weitreichendes, rechtsgestaltendes Instrument gegeben, um im Sinne des Natur- , Umwelt-, Arten- und Klimaschutzes zu wirken. Es wird angeregt, dieses in Verbindung mit dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein Westfalen (MHKBG) zu verfassen und die ortsspezifischen Gegebenheiten bei Bedarf darin mit einzuarbeiten.
Wir fühlen uns durch die Koalitionsvereinbarung 2020/2025 für diesen Antrag ermuntert:
„ Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen,
um das Leben für alle noch besser zu machen.
Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen
des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet,
dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.
Wir können heute nicht auf alle Fragen der Zukunft eine Antwort haben, aber wir
werden diesen Weg mit Mut, Zuversicht, vielen Ideen und großer Entschlossenheit
gemeinsam mit den Menschen gehen.“
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Bürgerantrag vom 11.2.2021 gem. § 6 der Hauptsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg folgenden Bürgerantrag:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge die Verwaltung beauftragen, dass die in Wachtberg bestehenden sog. „Schotter(vor)gärten“ konsequent einem Rückbau zugeführt werden, so dass sie den verbindlichen Vorgaben der Bauordnung NW (insbesondere § 8 Abs 1 BauO NW) entsprechen. Dieses soll vorzugsweise in mehreren Stufen erfolgen.
Begründung:
Leider greifen und griffen immer öfter Hausbesitzer bei der Gestaltung ihrer
(Vor-)Gärten zu Kies und Schotter oder gar zu vollständiger Zupflasterung bzw. zur Versiegelung. Das Prinzip ist dabei immer dasselbe: Die Humusschicht wird abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Folie oder einer wasserdurchlässigen Vlies abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen oder anderen mineralischen Materialien aufgefüllt.
Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Darüber hinaus verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und es besteht die erhöhte Gefahr, dass die öffentlichen Verkehrsflächen und/oder privaten Grundstücke überflutet werden.
Dieses kann nicht im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur sein. Insbesondere vor dem Hintergrund des eingetretenen Klimawandels sind alle solche verkiesten und verschotterten Flächen so rückzubauen, dass sie der Landesbauordnung entsprechen. Zur Verdeutlichung hier noch einmal der Gesetzestext:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.“
Es kommt darauf an, dass mit aktivem Handeln begonnen wird.
Dieser Sachverhalt und die nachgewiesene Illegalität von Schottergärten sind der Verwaltung bekannt. Gleichwohl werden sie offensichtlich hingenommen. Dadurch entwickelt sich über kurz oder lang eine Art Duldungszustimmung, was es nun wirklich nicht sein kann.
Wir möchten es vergleichen mit der Lagerung undichter Öl- oder Chemikalienbehältern auf Aussenflächen, die das Grundwasser zu gefährden drohen. Während in solchen vergleichbar illegalen Fällen sofort ordnungsbehördlich eingegriffen werden würde (bis hin zur kostenpflichtigen Ersatzvornahme einschließlich weiträumigen Bodenaustauschs), geschieht bei den „Schottergärten“ – nichts.
Dieser Bürgerantrag soll diesem zunehmenden Missstand in Wachtberg abhelfen.
Es soll – bevorzugt – in einer gestaffelten Vorgehensweise von der Verwaltung gegenüber den Eigentümern zunächst Wege zum Rückbau vorgeschlagen werden, wobei auch schon die eindeutige Rechtslage anzusprechen ist. Bei erkennbar fruchtlosem Bemühen (Terminvorgaben und –kontrollen) sind sodann die Vorgaben der Landesbauordnung ordnungsbehördlich einzufordern:
Bauberatung für die Eigentümer
- Die Bauberatung eignet sich als erste Stufe, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten – z.B. – tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind (wovon der eine oder andere ausgegangen ist). Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden. Weiterhin kann das Bewusstsein um Artenschutz und Temperaturreduzierung durch Begrünung geschaffen werden. Hier kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass der begrünte Vorgarten durchaus pflegeleicht sein kann.
Es bietet sich an, Flyer und Merkblätter mit Gestaltungsbeispielen für einen Vorgarten den Eigentümern im Zuge einer persönlichen Beratung zukommen zu lassen, um eine Sensibilisierung für die Belange des Natur-, Arten- und Klimaschutzes zu erreichen.Bauordnungsverfügungen in Verbindung mit dem Kreis als ultima ratio
Es kann über die vorgenannten Schritte bereits viel erreicht werden, wenn man mit Überzeugungswillen die streitbefangenen Objekte angeht. Gleichwohl stehen über aller Freiwilligkeit die Vorgaben der Landesbauordnung, wie sie in § 8 der BauO NW vorgegeben sind.
Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NW müssen nach erfolglosem Bemühen durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden. Hier hat die Gemeinde in Verbindung mit dem Kreis als Baugenehmigungsbehörde ihren Teil dazu beizutragen.
Wir fühlen uns durch die Koalitionsvereinbarung 2020/2025 für diesen Antrag ermuntert:
„ Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen,
um das Leben für alle noch besser zu machen.
Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen
des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet,
dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.
Wir können heute nicht auf alle Fragen der Zukunft eine Antwort haben, aber wir
werden diesen Weg mit Mut, Zuversicht, vielen Ideen und großer Entschlossenheit
gemeinsam mit den Menschen gehen.“
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Bürgerantrag vom 10.2.2021 gem. § 6 der Hauptsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtberg folgenden Bürgerantrag:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung eine „Baumschutzsatzung für Wachtberg“ erarbeitet bzw. über ein im Umwelt- und Klimaschutz einschlägig qualifiziertes Büro erarbeiten lässt.
Begründung
Mit einer Baumschutzsatzung kommt die Wertschätzung von Bäumen durch die Kommunalpolitik und die Verwaltung vorbildhaft zum Ausdruck. Es ist ein starkes Signal, das die Bürgerinnen und Bürger in gemeinsamer Verantwortung für zukünftige Generationen mitnimmt.
Grün ist ein wichtiger Faktor für die Menschen in unsere Gemeinde; nicht nur unter ästhetischen Gesichtspunkten. Insbesondere im Zuge des Klimawandels erfüllen Bäume gerade in bewohnten Gebieten wichtige Funktionen: Bäume sind Schattenspender, sie liefern uns den notwendigen Sauerstoff, sie binden (Fein)Staub, sie halten das Grundwasser, sie senken an heißen Sommertagen die Temperatur, beherbergen eine Vielzahl von Insekten und bieten Vögeln und zahlreichen anderen Kleintieren ein sicheres zu Hause.
Das sind nur einige – sicher allen bekannte -Stichworte, wie immens wichtig und unverzichtbar Bäume für unser Leben sind. Sie prägen entscheidend das Ortsbild und beeinflussen das örtliche Mikroklima in angenehmer und hervorragender Weise.
Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Bäume diese vielfältigen Funktionen in der Stadt oder in ländlichen Gemeinden erfüllen. Deswegen ist es auch für Wachtberg relevant, Überlegungen für eine Baumschutzsatzung anzustellen.
Wichtig, anzumerken: Baumschutzsatzungen verhindern keine Bauvorhaben oder Investitionen. Sie dient vielmehr dazu, eine willkürliche und unkontrollierte Beseitigung oder Schädigung von Großgrün zu verhindern.
Soweit Bäume wegen anderer Belange notwendigerweise zu fällen sind, wird auf ihrer Grundlage ein angemessener Ersatz bewertbar.
Damit gelingt es, den funktionell wirksamen Baumbestand auf einem bestimmten Niveau beizubehalten. Ein möglicher Ausgleich kann damit genau bewertet werden.
Eine ganz wesentliche Funktion einer Baumschutzsatzung ist jedoch die geordnete Festsetzung und Durchsetzung von schützenden und erhaltenden Maßnahmen an Bäumen im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder Landschaftseingriffen jeder Art. Hierbei geht es sowohl um den Schutz des Wurzelraums bzw. um Wurzelsanierung bei Tiefbauarbeiten, als auch um den Schutz von Stamm und Kronenbereich. Die Anwendung bestehender fachlicher Normen für den Umgang mit Bäumen hat in der Praxis ganz erheblich durch Baumschutzsatzungen gewonnen, wie die Erfahrungen aus anderen Kommunen gezeigt hat. Das würde auch Wachtberg zugutekommen.
Eine Baumschutzsatzung kann eine breite Vielfalt zur Regelungsmöglichkeit im Sinne des Natur-, Umwelt und Klimaschutzes haben. Die Gestaltungsfreiheit ist dabei recht groß.
Selbstverständlich können in dieser Satzung auch Ausnahmeregelungen aufgenommen werden, um unbillige Härten zu vermeiden oder wenn ein öffentliches Interesse Ausnahmen gebietet. Es können neben satzungsmäßigen Ausnahmen auch Befreiungen erteilt werden.
Wir fühlen uns durch die Koalitionsvereinbarung 2020/2025 für diesen Antrag ermuntert:
„ Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen,
um das Leben für alle noch besser zu machen.
Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen
des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet,
dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.
Wir können heute nicht auf alle Fragen der Zukunft eine Antwort haben, aber wir
werden diesen Weg mit Mut, Zuversicht, vielen Ideen und großer Entschlossenheit
gemeinsam mit den Menschen gehen.“
Zur weiteren Erläuterung, Begründung und Motivation verweisen wir auf die Anlage
„Musterbaumschutzsatzung – Im Auftrag des Deutschen Städtetages“,
in denen auch eine Mustersatzung aufgenommen ist.
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Bürgerantrag gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW und § 6 der Hauptsatzung
der Gemeinde Wachtberg:
Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, unverzüglich Vorgaben zur
„Klimaneutralität bis 2035“ zu erarbeiten; dabei sollten zivilgesellschaftliche Aspekte
und die Bevölkerung Wachtbergs in geeigneter Weise mit einbezogen werden, weil das
Umsetzen der Klimaneutralität mit deutlich höheren Erfolgsaussichten besser im Dialog
und im Konsens mit den Bürger*innen Wachtbergs gelingen dürfte.
Begründung:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zum Klimaschutzgesetz des Bundes stellten sich die obersten Richter hinter die Forderung der Klimaschutzbewegung, dass (bezogen auf den Bund) nicht nur das Klima bis 2030 geregelt werden muss, sondern zeitlich darüber hinaus fordert es klar definierte und bezifferbare Schritte zum Klimaschutz bis zum Jahr 2050.
Auch hier für Wachtberg ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen der CDU und den Bündnis 90/Die Grünen die Klimaneutralität als das wichtigste Ziel bis zum Jahr 2035 festgelegt. Nach dieser Absichtserklärung zwischen den Koalitionsfraktionen muss dieser Beschluss mit konkreten Fakten und Meilensteinterminen hinterlegt werden, wenn das Ziel erreicht werden soll.
Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass bisher nichts für die Bürger*innen Erkennbares in dieser Hinsicht initiiert worden ist. Im Gegenteil: Es wurden alle Bürgeranträge, die von den Parents for Future zum Thema Klimaschutz eingereicht wurden, abgelehnt. Unverständlich bleibt dabei, dass sogar die eigene Koalitionsvereinbarung , die den Anträgen wortwörtlich als Begründung beigefügt wurde, damit ebenfalls abgelehnt wurde. Dieser befremdliche Widerspruch ist bisher unaufgeklärt. Der eindringliche Wunsch der Zivilgesellschaft, das Thema des Klimaschutzes nun endlich im Rat der Gemeinde Wachtberg ernst zu nehmen, wird mit diesem Antrag erneut eingebracht.
Im Vorfeld dieses Antrages wurden u.a. allen Ratsfraktionen und der Verwaltungsspitze die
Einrichtung einer Klima-TaskForce (oder vergleichbar ein „Runder Tisch Klimaneutralität 2035“) vorgeschlagen, an der neben den Mandatsträgern auch die zivilgesellschaftliche Seite beteiligt sein sollte. Leider blieb dieses Angebot – auch nach einer erneuten freundlichen Erinnerung – ohne jegliche Reaktion.
Dadurch wird in der Öffentlichkeit erneut der Eindruck bestätigt, dass der Rat sich bei Vorschlägen aus der Bürgerschaft zunehmend insultiert fühlt.
Es wäre folgenschwer, wenn sich weiterhin bestätigen würde, dass ein zivilgesellschaftliches
Zusammenwirken zwischen Politik und Bürgern bei solch weitreichenden Themen, wie dem
Klimaschutz, weder beim Rat, noch in der Verwaltung gewollt ist.
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Gleichwohl soll mit diesem Antrag der Gedanke eines „Runden Tisches Klimaneutralität 2035“ erneut bekräftigt werden. In unseren von den Ratsfraktionen und der Verwaltungsspitze unbeantwortet gebliebenen Dialogangeboten hatten wir den Begriff der „Klima-TaskForce“ eingeführt.
Zahlreiche Gemeinden und Städte ringsum haben schon lange die „Zeichen der Zeit“ erkannt und arbeiten erfolgreich mit zivilgesellschaftlichen Institutionen und den Bürgern zusammen. Diese Gemeinden sind auf einem konstruktiven Weg hin zu konkreten Antworten.
An dieser Stelle wird – beispielsweise – auf die Stadt Bonn verwiesen, die unter bonnimwandel.de zeigt, wie sich Politik und die Bürgerschaft in vielfältiger Weise symbiotisch und erfolgreich miteinander vernetzt haben, um darauf aufbauend ein Klimaneutralitätsprozess zu entwickeln.
Dieses könnte ein prinzipieller Denkansatz auch für Wachtberg sein.
Mit dem Bonner Stadtrat – um bei dem Beispiel unserer benachbarten Stadt zu bleiben – und der gesamten dortigen Verwaltung arbeiten weit über 60 zivilgesellschaftliche Vereinigungen, Initiativen und Interessensvertretungen seit Monaten konstruktiv zusammen, um das Ziel der Klimaneutralität gemeinsam zu erreichen.
Aus unserer Sicht ist die Zeit mehr als reif, dass Wachtberg einen ähnlich konstruktiven Weg beginnt.
Um Zustimmung wird gebeten.
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Offener Brief
An die Ratsfraktionen, die Verwaltung, die enewa u.a. zur Einrichtung einer „Klima-TaskForce Wachtberg 2035“
[Anrede]
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 zum Klimaschutzgesetz des Bundes ist mit Fug und Recht als einschneidend und historisch zu bewerten. Mit klarer Deutlichkeit stellten sich die obersten Richter hinter die Forderung der Klimaschutzbewegung, dass (bezogen auf den Bund) nicht nur das Klima bis 2030 geregelt werden muss, sondern zeitlich darüber hinaus fordert es klar definierte und bezifferbare Schritte zum Klimaschutz bis zum Jahr 2050.
Welche direkten und indirekten Auswirkungen hat dieses Urteil für Wachtberg?
Auch hier für Wachtberg ist in der Koalitionsvereinbarung die Klimaneutralität als das wichtigste Ziel bis zum Jahr 2035 festgelegt.
Dieses ist eines der ehrgeizigsten, gleichzeitig auch das derzeit wichtigste Vorhaben der nächsten (Rats-)Generationen. Nach unserer Auffassung erfordern die Größe und die Komplexität der Aufgabe die gemeinsame Anstrengung von Rat, Verwaltung, Ingenieurtechnik, Wissenschaft und den Bürgerinnen und Bürgern Wachtbergs.
Ohne die Mitnahme der Bevölkerung auf diesem Weg wird es kaum möglich sein, die erforderliche Akzeptanz auf allen Ebenen zu erreichen.
Wir regen deswegen an, eine „Klima-TaskForce Wachtberg 2035“ einzurichten.
Nach unseren Vorstellungen sollten dieser TaskForce bevorzugt angehören:
- die Verwaltung, um Beschlüsse administrativ zu begleiten
• Delegierte der Ratsfraktionen um die politische Komponente abzubilden
• der Jugendrat, um die Belange der Jugend zu vertreten
• eines auf Umwelt- und Klimafragen spezialisiertes Ingenieurbüro
• Energieagentur Rhein-Sieg-Kreis, mit der eine Zusammenarbeit bereits besteht
• der Klimamanager des linksrheinischen Kreises
• die enewa, um energietechnische Aufgaben wahrzunehmen
• die Gemeindewerke für anlagentechnische Umsetzungen
• wissenschaftliche Expertise durch universitäre Mitwirkung
• weitere Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen.
Dieses grundsätzlich eigenständige Gremium einer TaskForce sollte das Controlling der Ratsbeschlüsse wahrnehmen. Es soll die Meilensteine zur Klimaneutralität in engen Zeitsegmenten definieren und auch das Verwaltungshandeln im Blick behalten. Bei allen klimakritischen Entscheidungen soll das Gremium beteiligt werden und auch in der Lage sein, selbst klimapolitische Initiativen in den Rat einzubringen.
Kernprodukt der TaskForce sollte ein jährlicher Klimabericht sein, der in leicht verständlichen Darstellungen die Klimagaseinsparungen sowie geplanten Maßnahmen zu beinhalten hätte. Dieser Bericht sollte im Rahmen eines regelmäßigen oder (halb-)jährlichen Bürgerdialogs in der Bürgerschaft diskutiert werden können. Eine so erhöhte Transparenz und die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern würden der Akzeptanz des Klimaschutzes in Wachtberg neuen Schwung verleihen.
Es gibt bereits zahlreiche Gutachten, auf denen aufgebaut werden kann, wie z.B. das „Klimaschutzkonzept des Rhein Sieg Kreises“ aus dem Jahr 2012, das auf über 200 Seiten wesentliche Fakten zur CO2 Einsparung geliefert hatte.
Sicher ist eine solche komplexe Aufgabe nicht zum Nulltarif zu haben, weswegen wir vorschlagen, im Gemeindehaushalt eine neue Kostenstelle „Klima-TaskForce“ einzurichten und mit einem angemessenen Anfangsbudget auszustatten.
Die Leitung der TaskForce soll in moderierender, aber stringenter Managementverantwortung liegen, die zur Arbeitskonzentrierung einen administrativen Unterbau haben sollte. Zu den Zusammenkünften und zu speziellen Themen sollten bei Bedarf weitere Fachleute, wie beispielsweise Vertreter des ÖPNV, anlassbezogen hinzugeladen werden.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme würde sich eine optimierte Machbarkeitsanalyse anschließen, die das perspektivische Ziel der Klimaneutralität, definiert nach den oben vorgeschlagenen Jahresmeilensteinen, beschreibt.
Dass Klimaneutralität eine machbare Aufgabe ist, zeigt das Beispiel der „Klimagemeinde Saerbeck“ (NRW), die seit Jahren als funktionierendes Modell einer klimaneutralen Gemeinde gilt. Wir sind überzeugt: Wenn das Ziel definiert ist, ergeben sich die einzelnen Teilschritte und Meilensteine nahezu automatisch. Hier wäre auch über das Land und ggfls. über den Bund der Kontakt zu anderen Gemeinden zu suchen, die ebenfalls ihre Klimaneutralität anstreben.
Drei wichtige Faktoren sollen dabei als conditio sine qua non Bestandteil der Arbeit der Klima-TaskForce sein:
• Ein unabhängiges und stetes Controlling der jährlichen Meilensteine und
des Zeitmanagements
• Eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit mit regelmäßiger Berichterstattung im
Wachtberger Amtsblatt und
• ein fester TOP-Berichtspunkt im Rat und ggfls. In den Fachausschüssen, um auch
hier größtmögliche Transparenz herzustellen.
Die Rechte des Rates sollen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Zum Zeithorizont ist es wichtig, dass die TaskForce schnellstmöglich zusammengestellt wird. Die grundsätzliche Etablierung könnte unverzüglich bereits mit einem kleineren Gründungsteam erfolgen. Entscheidend ist, jetzt die Kick-off Initiative, welche das Tor zu dieser wohl wichtigsten Aufgabe für die Wachtberger Kommunalpolitik für die nächsten drei Wahlperioden ist, zu starten.
Wir stehen als Parents for Future gerne zur Verfügung, um an dieser wichtigen Aufgabe mitzuwirken und gerade an der Nahtstelle zwischen dem Gremium „Klima-TaskForce“ und der Bürgerschaft die kontinuierliche Information der Bevölkerung sicherzustellen und eine der Brücken zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der TaskForce zu bilden.
Die Klima-TaskForce Wachtberg 2035 ist eine große Herausforderung
aber gleichzeitig auch eine große Verantwortung und die wohl letzte Chance, die notwendige Antwort auf den Klimawandel, der in Wachtberg an vielen Stellen jetzt schon deutlich sichtbar ist, zu geben.
Für einen konstruktiven Dialog stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns auf das weitere Vorgehen, insbesondere auf die alsbaldige Errichtung der „Klima-TaskForce Wachtberg 2035“.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Parents for Future – Wachtberg
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung eine „Baumschutzsatzung für Wachtberg“ erarbeitet bzw. über ein im Umwelt- und Klimaschutz einschlägig qualifiziertes Büro erarbeiten lässt.
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Parents for Future regen Baumsatzung für Wachtberg an
Mit Bäumen natürliche Lebensräume schützen
Wachtberg. Mit einem „ Plädoyer für Bäume“ möchten die Parents for Future in Wachtberg ihre Wertschätzung für Bäume zum Ausdruck bringen. Eine Möglichkeit dazu kann eine Baumschutzsatzung sein, die sich die Initiative auch für Wachtberg wünscht. Bei kaum einem anderen Projekt kommt die Generationenverantwortung so bewusst zum Ausdruck, wie bei dem Schutz von Bäumen, deren Lebensalter in aller Regel mehrere Genrationen überdauern kann.
Bäume bieten einen Lebensraum für unzählige Tierarten. Sie halten das Grundwasser auch für die Vegetation um den Baum herum auf geländehohem Niveau. Des Weiteren spenden sie an den heißen Sommertagen sehnlich benötigten Schatten, produzieren Sauerstoff und verbessern das örtliche Mikroklima. „Dabei leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz, indem sie das CO2 aus der Atmosphäre speichern und sehr viel Feinstaub aus der Umgebungsluft aufnehmen”, so Kristian Lempa von den Wachtberger Parents, der bereits im September letzten Jahres in Wachtberg zusammen mit den Parents die Öffentlichkeit mit einer Plakataktion auf die Bedeutung von Bäumen hingewiesen hatte. Dabei prägen sie ganz nebenbei auch noch durch ihre vielfach imposante Erscheinung das Ortsbild, wo immer sie stehen.
Beim Thema Baumschutzsatzung gelte es aber auch, durch sachliche Öffentlichkeitsarbeit mit vielen Vorurteilen aufzuräumen. Dabei ist es das Ziel einer Satzung, dazu beizutragen, allgemeingültige Standards für Ersatzmaßnahmen festzulegen und die Entwicklung des gesamten gemeindlichen Baumbestandes zu begleiten. Die Erfahrungen aus anderen Städten und Gemeinden zeigten zudem, dass die Angst vor Vorsorgefällungen unbegründet sei, so Lempa weiter. Die Anwendung bestehender fachlicher Normen für den Umgang mit Bäumen hat in der Praxis ganz erheblich durch Baumschutzsatzungen gewonnen, wie das Feedback aus anderen Kommunen weiter gezeigt hat. Das würde auch Wachtberg zugutekommen, ist sich Lempa sicher.
Wichtig sei es, dass Baumschutzsatzungen keine Bauvorhaben oder Investitionen verhindern. Sie dienten vielmehr dazu, eine willkürliche und unkontrollierte Beseitigung oder Schädigung von Großgrün zu verhindern. Mit einer Baumschutzsatzung könne es gelingen, den funktionell wirksamen Baumbestand auf einem bestimmten Niveau beizubehalten. Eine ganz wesentliche Funktion einer Baumschutzsatzung sei dabei die geordnete Festsetzung und Durchsetzung von schützenden und erhaltenden Maßnahmen an Bäumen, vor allem im Zusammenhang mit Bauarbeiten oder Landschaftseingriffen jeder Art, heißt es in der Pressemitteilung.
Hierbei gehe es sowohl um den Schutz des Wurzelraums bzw. um Wurzelsanierung bei Tiefbauarbeiten, als auch um den Schutz von Stamm und Kronenbereich. Die Anwendung bestehender fachlicher Normen für den Umgang mit Bäumen habe in der Praxis ganz erheblich durch Baumschutzsatzungen gewonnen, wie auch hier Beispiele von anderen Kommunen gezeigt haben. Das würde auch Wachtberg zugutekommen.
Die Gestaltungsfreiheit einer Baumsatzung sei dabei recht groß. Selbstverständlich könnten in dieser Satzung auch Ausnahmeregelungen aufgenommen werden, um unbillige Härten zu vermeiden oder wenn ein öffentliches Interesse Ausnahmen gebietet. Es könnten neben satzungsmäßigen Ausnahmen auch Befreiungen erteilt werden.
Die Parents for Future fühlen sich durch die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und den Grünen für diesen Antrag ermuntert, heißt es doch darin: „Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen, um das Leben für alle noch besser zu machen. Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet, dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.“
Zum Thema Umweltschutz beabsichtigen CDU und Grüne auch, von sich aus ein Baumschutzkonzept zu entwickeln, das nicht nur den Erhalt des Baumbestands, sondern auch den zielgerichteten Ersatz fehlender Bestände beinhaltet.
Deswegen ist Lempa sicher, dass mit dem Antrag zum Erlass einer Baumschutzsatzung „offene Türen“ eingerannt werden und der Rat diese Anregung zu einem gemeinsamen Konsens zusammenführen könnte.
Ausgangspunkt für die Beratungen im Rat der Gemeinde Wachtberg kann die Musterbaumschutzsatzung des deutschen Städtetages sein: Musterbaumschutzsatzung (galk.de)
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung
zum alsbaldigen Zeitpunkt eine verbindliche:
„Satzung zur Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und
Oberfläche der unbebauten Flächen“
erstellt.
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Parents for Future für Renaturierung verschotterter Vorgärten
Der Natur wieder zu ihrem Recht verhelfen
Bürgerantrag für mehr Begrünungen in Wachtberger Vorgärten
Gemeinde Wachtberg. In Wachtberg nehmen die sogenannten „Schottergärten“ einen immer größeren Raum ein. Wo bisher begrünte Vorgärten mit blühendem Pflanzenbewuchs waren, werden in immer mehr Vorgärten die Vegetationsschichten abgetragen und durch Schotter oder Kiesschüttungen ersetzt. Diese „ökologisch fragwürdige Gestaltung“, so Olly Rudolf von den Parents, findet sich nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Altbauten. Sehr oft werden auch bei Eigentümerwechsel oder bei Erbfolgen nicht überbaute Grundstücksflächen um Wohngebäude durch Schotter- oder Kiesschüttungen, sowie durch Beton- bzw. Steinplatten versiegelt und so der Natur de facto entzogen. Zunehmend werden dabei auch vorhandene Hecken entfernt und durch Plastikzäune oder Steingabionen ersetzt.
Damit wird, so die Auffassung der Parents for Future, nicht nur gegen die geltende Landesbauordnung verstoßen, sondern der Natur auch wichtige Lebensgrundlagen entzogen.
In Zeiten, in denen es auf die Erhaltung möglichst naturnaher Fläche ankommt, stoßen solche „ökologisch abgestorbenen Flächen“ auf immer deutlichere Kritik – nicht nur der Parents, sondern auch innerhalb der Nachbarschaft, die es aber „mit innerem Groll und des lieben Friedens willen“, aber verärgert, hinnehmen. Bedauerlicherweise, so Kristian Lempa in der Pressemitteilung, dulde auch die Gemeinde „wider besseren Wissens“ die zunehmende Verschotterung. Diese „Duldungsstarre“ soll nun ein eingereichter Bürgerantrag in ein konsequentes und proaktives Verwaltungshandeln umlenken.
Nicht nur, dass die Landesbauordnung vor zwei Jahren in Richtung Natur- und Artenschutzverschärft wurde, auch in Wachtberg soll nun eine „Satzung zur Gestaltung der Bodenbeschaffenheit und Oberfläche der unbebauten Flächen“ diskutiert werden. Das zumindest haben die Wachtberger Parents in einem Bürgerantrag an den Rat vorgeschlagen, nachdem das Thema wohl in Wachtberg aus unterschiedlichen Gründen keiner angeht. Man erkenne zwar in der Verwaltung, dass diese reinen Schottervorgärten nach den einschlägigen Vorgaben des § 8 der Landesbauordnung eindeutig gesetzeswidrig seien, dulde aber offensichtlich diese Unart der Gartenanlagen, geben die Parents in einer Pressemitteilung enttäuscht zu bedenken.
„Da nützen auch ein oder zwei Pflanztöpfe mit irgendwelchem standortfremdem Gehölz aus dem Baumarkt nichts, wenn ringsum hunderte Quadratmeter versiegelt oder sonst der Natur entzogen werden“ gibt sich auch Christa Alt von den Parents sicher, eine Mehrheit im Rathaus zu finden. Dabei berufen sich die Parents auf die Koalitionsvereinbarung vom 2. November letzten Jahres. So heißt es bereits in der Präambel. „Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen, um das Leben für alle noch besser zu machen.“
Auch beim Thema Umweltschutz sehen sich die Parents sinngemäß auf einer Linie mit dem entsprechenden Abschnitt zum Thema Umwelt und Natur.
Doris Arenz von den Parents, die sich seit Jahren schon dieses Themas angenommen hat, ist davon überzeugt, dass das vorgeschlagene Konzept mehrheitlich angenommen werden wird.
In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung gebeten werden, sich mit den Eigentümern der betreffenden Grundstücke in Verbindung zu setzen, die überwiegend verschotterte Vorgärten haben. Dort soll die Gemeinde die Eigentümer beraten, wie die verschotterten Flächen am einfachsten naturverträglich zurückzubauen sein könnten. „Mit Beratungen in einem freundlichen Gespräch und mit naturschutzkonformen Beispielen“ solle man auf die hohe Bedeutung hinweisen, die selbst kleine Fläche für das Mikroklima auch in der Nachbarschaft solcher Gärten haben.
Sollten sich jedoch kein Erfolg bei den Gesprächen vor Ort ergeben, dürfe man nicht davor zurückschrecken, unter Verweis auf die geltende Rechtslage ordnungsbehördliche Maßnahmen anzusprechen.
Hinsichtlich des ökologisch kritischen Problems der Verschotterung von größeren Vorgartenflächen vergleichen es die Parents mit der Lagerung umweltschädlicher Substanzen in undichten Behältnissen. „In solchen Fällen käme sofort die Feuerwehr, das Ordnungsamt und die Umweltbehörde und würden bußgeldbewehrt die Gefahr unverzüglich im Zuge der Ersatzvornahme beseitigen“, vergleicht Juliane Lempa von den Wachtberger Parents die „naturwidrige Anlage“ versiegelter oder weitestgehend versteinerter Wachtberger Vorgärten.
Mit dieser doppelten Strategie, der Beratung einerseits und dem Erlass einer entsprechenden allgemeingültigen Satzung andererseits, würde Wachtberg dazu beitragen, seine innerdörfliche Wohnbebauung auf zukünftige Belange der Arten-, Natur-, Umwelt und auch Klimaschutzes auszurichten.
Auch wenn in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und Grüne eine vage Absichtserklärung enthalten ist, sich dieses Themas anzunehmen, glaubt man bei den Parents, dass diese Punkte aus „Angst vor der eigenen Courage“ so lange „weichgespült“ werden, bis nichts mehr davon übrig ist.
Für die Parents seien Natur-, Umwelt- und Artenschutz genauso wenig verhandelbar wie die Anstrengungen zum Klimaschutz. Daher werde man auch weiterhin darauf drängen, dass der Klimaschutz in Wachtberg so wichtig genommen werde, wie es die Koalitionäre selbst vorgäben. „Nur werden wir alle Themen ernst nehmen und nicht wie vielleicht andere zuwarten, bis der Kelch erfreulicherweise vorbeigegangen ist, kommen wir die entscheidenden Schritte weiter“, heißt es in der Pressemitteilung.
Pressemitteilung der Parents for Future, Wachtberg
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung (bevorzugt über ein einschlägig qualifiziertes Ingenieurbüro) die in Wachtberg bestehenden Bebauungspläne in Hinsicht auf Arten-, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz überprüft und vorschlägt, sie – soweit es möglich bzw. erforderlich ist – anzupassen.
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Parents for Future Wachtberg wenden sich mit Bürgerantrag an den Rat
Bestehende Bebauungspläne sollen für Natur-, Arten- und Klimaschutz zeitnah überarbeitet werden
Wachtberg. In Wachtberg gibt es zahlreiche Bebauungspläne, die aus sehr unterschiedlichen Epochen der Gemeindegeschichte stammen. Viele sind schon einige Jahrzehnte alt und praktisch unverändert und entsprechen in ihren Vorgaben in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen an den Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz.
Was vor 20 oder 30 Jahren Stand der Technik war, ist aus heutiger Sicht kaum mehr zu vertreten. Gebäude, die in diesen Bebauungsplangebieten bereits errichtet wurden, werden danach weiterhin Bestandsschutz haben. Gleichwohl sind die allgemeinen Anforderungen an den heutigen Stand der Technik und die heutigen Erkenntnisse andere als zur Zeit der damaligen Beschlussfassung. Vor allem die Erfordernisse an den Arten-, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sind in den alten Bebauungsplänen kaum enthalten, was aus Sicht der Wachtberger Parents dringend geändert werden müsste.
In einem Bürgerantrag nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde kann sich jeder Bürger an den Rat wenden und sein Anliegen, das Wachtberg betreffen sollte, vortragen. In einer Pressemitteilung haben die Parents das Ziel ihrer Zukunftsperspektiven jetzt erläutert.
„Gerade in Hinblick auf die zukünftigen klimatischen Herausforderungen, dem dramatischen Artenrückgang, dem Insektensterben und der zunehmenden Versiegelung natürlicher Flächen, ist jetzt dringend Handeln geboten, die alten Bebauungspläne zu überarbeiten“, begründen die Parents den Bürgerantrag.
So gäbe es ein lange Liste von Änderungserfordernissen, um die Bebauungspläne dem heutigen Stand anzupassen, ergänzt Kristian Lempa, der/die sich bei den Parents for Future seit langem für eine ökologische und weitgehend ressourcenschonende Bebauung einsetzt.
„Bei der Überprüfung sollten insbesondere umwelt- und klimatologische Schwachstellen identifiziert werden, wie der Einfluss möglicher Starkregenereignisse oder Bestimmungen der Ausbildung nicht überbauter Grundstücksflächen, Überlegungen zu Arten der Einfriedungen mit z.B. Lebendhecken, Begrünungsgebot von Carports , Fragen zur Photovoltaik oder Regenwasserrückhaltung durch Zisternen und dergleichen. An Möglichkeiten gibt es viele“, unterstützt Olly Rudolf die Anpassungserfordernisse an moderne stadtplanerische Zukunftsvisionen. Vor allem ein striktes Verbot von sog. Schottergärten müsste nach Ansicht der Parents in jede Planänderung aufgenommen werden.
Aus Kostengründen sollten zunächst einige wenige B-Pläne exemplarisch beauftragt werden, um mit diesem Anpassungssystem Erfahrungen zu sammeln. Hier werden beispielsweise drei zu unterschiedlichen Zeiten erlassene Bebauungspläne vorgeschlagen; im weiteren Verfahren könnten dann Zug um Zug die übrigen B-Pläne dieser Prüfung unterzogen werden. Großflächige und ältere B-Pläne sollten dabei bevorzugt berücksichtigt werden.
Die Beauftragung eines im Umwelt- und Klimaschutz nachweislich und einschlägig qualifizierten Ingenieurbüros würde die Verwaltung entlasten und sicherstellen, dass die überarbeiteten Pläne mit einem ausführlichen Erläuterungsbericht ein zukunftsweisendes Element in der kommunalpolitischen Arbeit der nächsten Jahre sein würden.
Zu diesen Planungen solle auch der für die linksrheinischen Kreiskommunen zuständige interkommunale Klimaschutzmanager dazugeschaltet werden, um diese Ideen auch in den anderen angeschlossenen Kommunen des Rhein Sieg Kreises zu verbreiten.
Man sei sich sicher, dass das Konzept der Parents eine klare Zustimmung in Rat erhält, lehnt es sich doch inhaltlich stark an die Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und den Grünen an. Wenn, wie in der Vereinbarung wörtlich nachzulesen sei, bestehende Bebauungspläne nachhaltig weiterzuentwickeln seien, so soll der Bürgerantrag der Parents diese Bemühungen nachhaltig unterstützen.“, vermerkt Juliane Kempa in der Presseerklärung.
Da die Änderung eines Bebauungsplans ein längerer Prozess ist, wundere man sich, dass dieser Punkt nicht schon längst auf der Tagesordnung eines Ausschusses gestanden habe. „Die reine vage Absicht in einer Koalitionsvereinbarung ist noch lange kein Tagesordnungspunkt und noch lange kein konkreter Auftrag für die Verwaltung“ begründet Doris Arenz den Antrag und geht von einem einstimmigen Votum bei der Beratung des Tagesordnungspunktes im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss aus.
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger und den Genehmigungsbehörden prüft, inwieweit vor dem Rathaus in Berkum die Geschwindigkeit für einen definierten Streckenabschnitt auf 30 km/h reduziert werden kann.
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Parents for future fordern bessere Schulwegsicherung in Berkum
Nach Umbau Tempolimit auf der Rathausstrasse beantragt
Wachtberg. Vor dem Rathaus in Berkum wurden beidseitig die Haltestellen erweitert und die Ausbuchtungen zurückgebaut. In absehbarer Zeit sollen von dort aus deutlich mehr Schüler als bisher die Haltestellen frequentieren. Das bedeutet nach Auffassung der Parents for Future ein deutlich höheres Gefahrenpotential für den öffentlichen Bereich, zumal es beidseitig die zentralen Haltestellen für Hans-Dietrich-Genscher-Schule sein werden. Spätestens nach der Umstellung der Buslinie 856 werden die beiden Haltestellen vor dem Rathaus deutlich mehr als bisher frequentiert. Die Schüler werden dann über den ganzen (Schul-)Tag zu versetzten Zeiten beide Seiten der Rathausstraße benutzen.
Außerdem überqueren vom Altenheim kommend Senioren die Straße, die zur Apotheke, Ärztehaus oder der Bushaltestelle Richtung Bad Godesberg gelangen möchten.
Mit einem eingereichten Bürgerantrag bitten jetzt die Parents for Future über den Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger und den Genehmigungsbehörden zu prüfen, inwieweit eine Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Rathaus umgesetzt werden kann. Möglicherweise ist an dieser Stelle auch Überholverbot anzudenken.
Zunächst geht es jedoch erst um die Prüfung, im positiven Fall sodann um die Umsetzung.
Voraussetzung für Geschwindigkeitsbegrenzungen ist, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das Risiko einer Beeinträchtigung von in der StVO geregelten Rechtsgütern erheblich übersteigt. Nach Auffassung der Parents scheinen diese Voraussetzungen durch das erhebliche Schüleraufkommen zu unterschiedlichen Tageszeiten „zweifellos gegeben“.
Wenn es nach den Facebook-Einträgen zu dem Thema und dem Antrag der Parents geht, dann trifft er heute schon auf viel positive Resonanz.
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge die Verwaltung beauftragen, dass die in Wachtberg bestehenden sog. „Schotter(vor)gärten“ konsequent einem Rückbau zugeführt werden, so dass sie den verbindlichen Vorgaben der Bauordnung NW (insbesondere § 8 Abs 1 BauO NW) entsprechen. Dieses soll vorzugsweise in mehreren Stufen erfolgen.
Hier die Begründung:
Leider greifen und griffen immer öfter Hausbesitzer bei der Gestaltung ihrer
(Vor-)Gärten zu Kies und Schotter oder gar zu vollständiger Zupflasterung bzw. zur Versiegelung. Das Prinzip ist dabei immer dasselbe: Die Humusschicht wird abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Folie oder einer wasserdurchlässigen Vlies abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen oder anderen mineralischen Materialien aufgefüllt.
Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Darüber hinaus verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und es besteht die erhöhte Gefahr, dass die öffentlichen Verkehrsflächen und/oder privaten Grundstücke überflutet werden.
Dieses kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur sein. Insbesondere vor dem Hintergrund des eingetretenen Klimawandels sind alle solche verkiesten und verschotterten Flächen so rückzubauen, dass sie der Landesbauordnung entsprechen. Zur Verdeutlichung hier noch einmal der Gesetzestext:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.“
Es kommt darauf an, dass mit aktivem Handeln begonnen wird.
Dieser Sachverhalt und die nachgewiesene Illegalität von Schottergärten sind der Gemeinde bekannt. Gleichwohl werden sie offensichtlich hingenommen. Dadurch entwickelt sich über kurz oder lang eine Art Duldungszustimmung, was es nun wirklich nicht sein kann.
Wir möchten es vergleichen mit der Lagerung undichter Öl- oder Chemikalienbehältern auf Aussenflächen, die das Grundwasser zu gefährden drohen. Während in solchen vergleichbar illegalen Fällen sofort ordnungsbehördlich eingegriffen werden würde (bis hin zur kostenpflichtigen Ersatzvornahme einschließlich weiträumigen Bodenaustausch), geschieht bei den „Schottergärten“ – nichts.
Dieser Bürgerantrag soll diesem zunehmenden Missstand abhelfen.
Es soll – bevorzugt – in einer gestaffelten Vorgehensweise von der Verwaltung gegenüber den Eigentümern zunächst Wege zum Rückbau vorgeschlagen werden, wobei auch schon die eindeutige Rechtslage anzusprechen ist. Bei erkennbar fruchtlosem Bemühen (Terminvorgaben und –kontrollen) sind sodann die Vorgaben der Landesbauordnung ordnungsbehördlich einzufordern:
- Bauberatung für die Eigentümer
Die Bauberatung eignet sich als erste Stufe, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten – z.B. – tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind (wovon der eine oder andere ausgegangen ist). Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden. Weiterhin kann das Bewusstsein um Artenschutz und Temperaturreduzierung durch Begrünung geschaffen werden. Hier kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass der begrünte Vorgarten durchaus pflegeleicht sein kann.
Es bietet sich an, Flyer und Merkblätter mit Gestaltungsbeispielen für einen Vorgarten den Eigentümern im Zuge einer persönlichen Beratung zukommen zu lassen, um eine Sensibilisierung für die Belange des Natur-, Arten- und Klimaschutzes zu erreichen. - Bauordnungsverfügungen in Verbindung mit dem Kreis als ultima ratio
Es kann über die vorgenannten Schritte bereits viel erreicht werden, wenn man mit Überzeugungswillen die streitbefangenen Objekte angeht. Gleichwohl stehen über aller Freiwilligkeit die Vorgaben der Landesbauordnung, wie sie in § 8 der BauO NW vorgegeben sind.
Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NW müssen nach erfolglosem Bemühen durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden. Hier hat die Gemeinde ihren Teil dazu beizutragen.
Wir fühlen uns durch die Koalitionsvereinbarung 2020/2025 für diesen Antrag ermuntert:
„ Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen,
um das Leben für alle noch besser zu machen.
Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen
des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet,
dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.
Wir können heute nicht auf alle Fragen der Zukunft eine Antwort haben, aber wir
werden diesen Weg mit Mut, Zuversicht, vielen Ideen und großer Entschlossenheit
gemeinsam mit den Menschen gehen.“
Um Zustimmung wird freundlich gebeten.
Parents for Future – Wachtberg
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge beschließen, dass die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger und den Genehmigungsbehörden prüft, inwieweit vor dem Rathaus in Berkum die Geschwindigkeit für einen definierten Streckenabschnitt auf 30 km/h reduziert werden kann.
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Parents for future fordern bessere Schulwegsicherung in Berkum
Nach Umbau Tempolimit auf der Rathausstrasse beantragt
Wachtberg. Vor dem Rathaus in Berkum wurden beidseitig die Haltestellen erweitert und die Ausbuchtungen zurückgebaut. In absehbarer Zeit sollen von dort aus deutlich mehr Schüler als bisher die Haltestellen frequentieren. Das bedeutet nach Auffassung der Parents for Future ein deutlich höheres Gefahrenpotential für den öffentlichen Bereich, zumal es beidseitig die zentralen Haltestellen für Hans-Dietrich-Genscher-Schule sein werden. Spätestens nach der Umstellung der Buslinie 856 werden die beiden Haltestellen vor dem Rathaus deutlich mehr als bisher frequentiert. Die Schüler werden dann über den ganzen (Schul-)Tag zu versetzten Zeiten beide Seiten der Rathausstraße benutzen.
Außerdem überqueren vom Altenheim kommend Senioren die Straße, die zur Apotheke, Ärztehaus oder der Bushaltestelle Richtung Bad Godesberg gelangen möchten.
Mit einem eingereichten Bürgerantrag bitten jetzt die Parents for Future über den Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger und den Genehmigungsbehörden zu prüfen, inwieweit eine Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Rathaus umgesetzt werden kann. Möglicherweise ist an dieser Stelle auch Überholverbot anzudenken.
Zunächst geht es jedoch erst um die Prüfung, im positiven Fall sodann um die Umsetzung.
Voraussetzung für Geschwindigkeitsbegrenzungen ist, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das Risiko einer Beeinträchtigung von in der StVO geregelten Rechtsgütern erheblich übersteigt. Nach Auffassung der Parents scheinen diese Voraussetzungen durch das erhebliche Schüleraufkommen zu unterschiedlichen Tageszeiten „zweifellos gegeben“.
Wenn es nach den Facebook-Einträgen zu dem Thema und dem Antrag der Parents geht, dann trifft er heute schon auf viel positive Resonanz.
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Die Verwaltung wird beauftragt, bevorzugt im Zusammenwirken mit den Bürger*innen, schnellstmöglich die notwendigen Schritte zur Klimaneutralität der Gemeinde Wachtberg bis zum Jahr 2035 einzuleiten.
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Parents for Future setzen Klimaschutzimpulse in Wachtberg
Wachtberg soll bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden.
Die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels haben alle Menschen im letzten Sommer zu spüren bekommen. Hitze und Trockenheit waren in immer dichteren Folgen spürbar. Wer durch die Wälder um Wachtberg geht, kann sich selbst ein Bild von den Auswirkungen machen. Auch der Regen im Winter wird den Wassermangel nicht ausgleichen.
Deutschland und Mitteleuropa haben in den letzten 20 Jahren so viele sommerliche Hitzewellen und Dürreperioden erlebt wie selten zuvor. Schon 2003, 2010, 2013 und 2015 war es zu trocken und warm. Die beiden Sommer 2018 und 2019 erreichten dann noch einmal neue Rekordwerte in puncto Trockenheit und Hitze. Auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg heißt es besorgt: „Aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen ist das gänzliche Absterben mancher Bäume schon jetzt absehbar.“ Aktuell seien 100 Bäume so stark geschädigt, dass sie gefällt werden müssen.
Der Klimawandel mit all seinen Folgen ist bereits heute in Wachtberg angekommen. Deswegen haben die Parents for Future jetzt in Wahrnehmung der Verantwortung für die nachfolgenden Generationen die Initiative ergriffen und einen „Kick-off Impulsantrag“ als Bürgerantrag gemäß § 6 der Hauptsatzung an den Rat der Gemeinde Wachtberg gestellt. Das beabsichtigte Ziel: Schnellstmöglich alle Schritte einzuleiten, damit Wachtberg bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein kann. Die Parents hoffen, so in einer Pressemitteilung, „bei den Koalitionsfraktionen offene Türen einzurennen“, haben doch CDU und Grüne im Wachtberger Gemeinderat in ihrer Präambel zum Koalitionsvertrag schon ähnliche Ziele angedeutet.
Allerdings vermissen die Parents seit Monaten konkrete Schritte. Man habe die übliche „100-Tage Schonfrist“ abgewartet und gehofft, dass hierzu der Öffentlichkeit bereits entscheidende Impulse aus der Politik vorgestellt worden wären.
Da hierzu bisher nichts erfolgt ist, möchten die Parents mit ihrem Bürgerantrag Impulse setzen und regen an, auch die Verwaltung und alle Bürger*innen mit einbeziehen. „Klimaschutz ist ein Thema, das alle angeht und zu dem jeder seine Ideen zur Bewältigung beitragen soll“, heißt es in der Mitteilung. So wird vorgeschlagen dass die Verwaltung per Videokonferenz alle interessierten Bürger*innen zusammenschaltet, um sie über die aktuellen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gemeinde und den Umsetzungsstand des interkommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Region Rhein-Voreifel zu informieren. In Zeiten von Videokonferenzen dürfte das, was weltweit schon heute Stand der Technik ist, auch in Wachtberg möglich sein.
Dabei würde die Gemeindeverwaltung den Teilnehmern die Möglichkeit geben, gemeinsam Vorschläge zu entwickeln, wie die Klimaneutralität Wachtbergs zügig angegangen werden kann. Die Ansätze aus dem o.g. Klimaschutzkonzept sollten dafür der Ausgangspunkt sein – ergänzt durch lokale Ideen für Wachtberg.
Die vorgebrachten Ideen sollen nach dem Vorschlag der Parents for Future anschließend im Rat beraten und zu einem Wachtberger Klimaschutzkonzept 2035 zusammengefasst werden. Die Umsetzung dieses Konzeptes würde dann durch ein Gremium aus Politik, Wissenschaft, Bürgerinitiativen und Vereinen begleitet und unterstützt . Auch wenn der Umsetzungszeitraum von drei vollen Ratsperioden lang erscheint, kann angesichts der eingangs geschilderten Lage kein Aufschub geduldet werden – zumal seit der Kommunalwahl im September 2020 schon fast ein halbes Jahr vertan worden ist.
Daher sei es entscheidend, so die Parents, dass das Projekt unverzüglich angegangen wird. Angesichts der Klimasituation ist jeder verstrichene Zeit kaum mehr aufzuholen. Die Parents plädieren sogar dafür, per Dringlichkeitsentscheidung während der Coronapandemie den Antrag den Gremien und positiv beschieden der Verwaltung zuzuleiten.
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Der Rat der Gemeinde Wachtberg möge die Verwaltung beauftragen, dass die in Wachtberg bestehenden sog. „Schotter(vor)gärten“ konsequent einem Rückbau zugeführt werden, so dass sie den verbindlichen Vorgaben der Bauordnung NW (insbesondere § 8 Abs 1 BauO NW) entsprechen. Dieses soll vorzugsweise in mehreren Stufen erfolgen.
Hier die Begründung:
Leider greifen und griffen immer öfter Hausbesitzer bei der Gestaltung ihrer
(Vor-)Gärten zu Kies und Schotter oder gar zu vollständiger Zupflasterung bzw. zur Versiegelung. Das Prinzip ist dabei immer dasselbe: Die Humusschicht wird abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Folie oder einer wasserdurchlässigen Vlies abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen oder anderen mineralischen Materialien aufgefüllt.
Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Darüber hinaus verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und es besteht die erhöhte Gefahr, dass die öffentlichen Verkehrsflächen und/oder privaten Grundstücke überflutet werden.
Dieses kann nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur sein. Insbesondere vor dem Hintergrund des eingetretenen Klimawandels sind alle solche verkiesten und verschotterten Flächen so rückzubauen, dass sie der Landesbauordnung entsprechen. Zur Verdeutlichung hier noch einmal der Gesetzestext:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.“
Es kommt darauf an, dass mit aktivem Handeln begonnen wird.
Dieser Sachverhalt und die nachgewiesene Illegalität von Schottergärten sind der Gemeinde bekannt. Gleichwohl werden sie offensichtlich hingenommen. Dadurch entwickelt sich über kurz oder lang eine Art Duldungszustimmung, was es nun wirklich nicht sein kann.
Wir möchten es vergleichen mit der Lagerung undichter Öl- oder Chemikalienbehältern auf Aussenflächen, die das Grundwasser zu gefährden drohen. Während in solchen vergleichbar illegalen Fällen sofort ordnungsbehördlich eingegriffen werden würde (bis hin zur kostenpflichtigen Ersatzvornahme einschließlich weiträumigen Bodenaustausch), geschieht bei den „Schottergärten“ – nichts.
Dieser Bürgerantrag soll diesem zunehmenden Missstand abhelfen.
Es soll – bevorzugt – in einer gestaffelten Vorgehensweise von der Verwaltung gegenüber den Eigentümern zunächst Wege zum Rückbau vorgeschlagen werden, wobei auch schon die eindeutige Rechtslage anzusprechen ist. Bei erkennbar fruchtlosem Bemühen (Terminvorgaben und –kontrollen) sind sodann die Vorgaben der Landesbauordnung ordnungsbehördlich einzufordern:
- Bauberatung für die Eigentümer
Die Bauberatung eignet sich als erste Stufe, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten – z.B. – tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind (wovon der eine oder andere ausgegangen ist). Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden. Weiterhin kann das Bewusstsein um Artenschutz und Temperaturreduzierung durch Begrünung geschaffen werden. Hier kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass der begrünte Vorgarten durchaus pflegeleicht sein kann.
Es bietet sich an, Flyer und Merkblätter mit Gestaltungsbeispielen für einen Vorgarten den Eigentümern im Zuge einer persönlichen Beratung zukommen zu lassen, um eine Sensibilisierung für die Belange des Natur-, Arten- und Klimaschutzes zu erreichen. - Bauordnungsverfügungen in Verbindung mit dem Kreis als ultima ratio
Es kann über die vorgenannten Schritte bereits viel erreicht werden, wenn man mit Überzeugungswillen die streitbefangenen Objekte angeht. Gleichwohl stehen über aller Freiwilligkeit die Vorgaben der Landesbauordnung, wie sie in § 8 der BauO NW vorgegeben sind.
Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NW müssen nach erfolglosem Bemühen durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden. Hier hat die Gemeinde ihren Teil dazu beizutragen.
Wir fühlen uns durch die Koalitionsvereinbarung 2020/2025 für diesen Antrag ermuntert:
„ Wir wollen die Stärken unserer Gemeinde, das Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger und die Chancen einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung nutzen,
um das Leben für alle noch besser zu machen.
Diese bessere Zukunft ist jedoch nur denkbar, wenn wir die Herausforderungen
des Klimawandels annehmen und uns diesem heute schon stellen. (…). Das bedeutet,
dass alle wesentlichen Entscheidungen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden.
Wir können heute nicht auf alle Fragen der Zukunft eine Antwort haben, aber wir
werden diesen Weg mit Mut, Zuversicht, vielen Ideen und großer Entschlossenheit
gemeinsam mit den Menschen gehen.“
Um Zustimmung wird freundlich gebeten.
Parents for Future – Wachtberg